Zinslose digitale Kredite für Kommunen. Neues Antragsverfahren startet.

- Bei dem neuen Instrument handelt es sich um zinsgünstige Kredite, die für Investitionen in moderne Technologien bestimmt sind.
- Sie können von lokalen Regierungseinheiten, Universitäten, Unternehmern und anderen Einrichtungen genutzt werden, die Digitalisierungsprojekte umsetzen.
- Für Kommunen und Universitäten sind die Darlehen zinslos (es sei denn, es handelt sich um die Gewährung von De-minimis-Beihilfen).
Der stellvertretende Ministerpräsident und Minister für digitale Angelegenheiten Krzysztof Gawkowski und die erste Vizepräsidentin des Vorstands der Bank Gospodarstwa Krajowego, Prof. Marta Postuła, kündigten die Einführung eines neuen Instruments zur Unterstützung der digitalen Transformation von Unternehmen, Kommunalverwaltungen und Universitäten an.
Die Mittel in Höhe von fast 2,8 Milliarden PLN (650 Millionen EUR) stammen aus dem Nationalen Wiederaufbau- und Resilienzplan (KPO).
Digitalisierung ist heute keine Frage der Wahl, sondern eine Notwendigkeit. Dank KPO-Mitteln unterstützen wir sowohl Unternehmer als auch öffentliche Einrichtungen bei der Umsetzung innovativer Lösungen. Wir finanzieren Tools, die die Arbeit rationalisieren, die Sicherheit erhöhen und die lokale digitale Infrastruktur stärken. Dies ist ein echter Impuls für die Entwicklung der polnischen Wirtschaft und stärkt die Grundlagen eines modernen Staates.
- sagt der stellvertretende Ministerpräsident und Minister für digitale Angelegenheiten Krzysztof Gawkowski.
„Der letztjährige BGK-Bericht zeigt, dass Unternehmer positive Folgen der Digitalisierung erwarten, obwohl sowohl polnische Unternehmen als auch öffentliche Verwaltungseinheiten bei der Nutzung digitaler Technologien unter dem EU-Durchschnitt liegen“, sagt Prof. Marta Postuła, Erste Vizepräsidentin des Vorstands der Bank Gospodarstwa Krajowego.
Die heute gestartete Ausschreibung wird nicht nur den Anteil digitaler Technologien in der polnischen Wirtschaft erhöhen, sondern auch deren Sicherheit verbessern, unter anderem dank der Möglichkeit, Mittel für die digitale Unterstützung der Energiewende bereitzustellen.
– fügt Prof. Marta Postuła hinzu.
Das neue Instrument bietet Vorzugskredite für Investitionen in moderne Technologien. Diese Kredite stehen lokalen Behörden, Universitäten, Unternehmern und anderen Einrichtungen zur Verfügung, die Digitalisierungsprojekte umsetzen.
Die Mittel der KPO sollen die Innovation in der gesamten Wirtschaft stärken und die Wettbewerbsfähigkeit Polens auf ausländischen Märkten unterstützen. Sie sollen außerdem dazu beitragen, die Sicherheit und Widerstandsfähigkeit gegenüber Bedrohungen zu erhöhen.
Geld für Digitalisierung, Automatisierung und SicherheitDie Projekte, für die Mittel bereitgestellt werden können, wurden in drei Gruppen unterteilt:
- fortschrittliche digitale Technologien – z. B. Digitalisierung des Kundenservice, Prozessautomatisierung, fortschrittliche Datenanalyse, Cybersicherheitslösungen, Cloud-Technologien oder Industrie 4.0;
- IKT-Infrastruktur – einschließlich der Entwicklung einer Hochleistungs-Computerinfrastruktur, der Einrichtung und Erweiterung von Rechenzentren sowie der Implementierung fortschrittlicher Telekommunikations- und Netzwerksysteme;
- intelligente Energienetze – einschließlich Modernisierung, Digitalisierung und Verbesserung der Sicherheit der Energieinfrastruktur, Optimierung des Energieverbrauchs.
Der Mindestkreditbetrag beträgt 5 Millionen PLN und die Kreditlaufzeit beträgt:
- bis zu 96 Monate – bei Darlehen mit De-minimis-Förderung,
- bis zu 240 Monate – in anderen Fällen.
Für Kommunen und Universitäten sind die Darlehen zinslos (es sei denn, es handelt sich um die Gewährung von De-minimis-Beihilfen).
Für Unternehmen, die De-minimis-Beihilfen und natürliche Monopole nutzen, beträgt der Zinssatz 0,5 %.
Das Bewerbungsverfahren hat bereits begonnen und dauert bis Ende August.Das Antragsverfahren begann am 9. Juli 2025. Ab diesem Datum können Sie einen Digitalisierungskredit beantragen. Die Anträge müssen elektronisch bei der zuständigen BGK-Region eingereicht werden, die dem Sitz des Antragstellers entspricht. Die Anträge werden fortlaufend von BGK-Experten geprüft. Die Verträge werden sukzessive abgeschlossen, bis die Mittel ausgeschöpft sind, spätestens jedoch bis zum 31. August 2026.
Detaillierte Informationen und Kontaktdaten zu den einzelnen BGK-Regionen finden Sie auf der Seite „Kredit zur Digitalisierung“.
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