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Wenn die Temperatur diesen Wert überschreitet, ist die Arbeit verboten. Die Regierung wird die Vorschriften ändern

Wenn die Temperatur diesen Wert überschreitet, ist die Arbeit verboten. Die Regierung wird die Vorschriften ändern

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veröffentlicht 02.07.2025 08:07

Ein explizites Arbeitsverbot bei Überschreitung der maximalen Temperaturwerte und eine längere Vacatio legis zur Vorbereitung auf die neuen Anforderungen – das sind einige der Änderungen, die das Familienministerium in der nächsten Fassung des Verordnungsentwurfs zum Arbeitsschutz einführt, schreibt die „Dziennik Gazeta Prawna“ vom Mittwoch.

Foto: Adam Chełstowski / / FORUM

„Tropische Hitze ist im polnischen Sommer bereits Realität. Das werden wir in den kommenden Tagen erleben, wenn in vielen Regionen des Landes die Temperaturen 36-37 Grad Celsius erreichen werden. Diese Hitze kann eine Gefahr für die Gesundheit und sogar das Leben der Arbeitnehmer darstellen. Es stehen jedoch Änderungen bevor, deren Ziel es ist, die Höchsttemperatur sowohl im Arbeitsraum als auch bei Arbeiten im Freien zu regulieren. In diesem Zusammenhang müssen den Arbeitnehmern entsprechende Lösungen geboten oder die Arbeit eingestellt werden“, betont die Zeitung.

Das Ministerium für Familie, Arbeit und Soziales hat die dritte Fassung des Entwurfs zur Änderung der Verordnung über allgemeine Arbeitsschutzbestimmungen veröffentlicht. „Er bietet Arbeitnehmern, die bei heißem Wetter ihre Arbeit verrichten, einen noch besseren Schutz. Die wichtigste Änderung im neuesten Entwurf ist das absolute Arbeitsverbot, wenn die Temperatur bestimmte Höchstwerte überschreitet – d. h. 35 Grad Celsius in Innenräumen und 32 Grad Celsius für körperliche Arbeit im Freien “, so die DGP.

Laut Paweł Śmigielski vom Allpolnischen Gewerkschaftsbund (OPZZ) handelt es sich dabei um ein Zugeständnis an die Arbeitnehmer, denn die Regelungen in dieser Hinsicht wurden im Vergleich zum vorherigen Projekt verschärft.

„Wie OPZZ-Experten jedoch zugeben, steckt der Teufel im Detail. Nach den neuen Bestimmungen gilt das Verbot nur für den Zeitpunkt der tatsächlichen Temperaturüberschreitung und nicht für den gesamten Tag, an dem die Höchsttemperatur prognostiziert wird. Außerdem soll es nicht angewendet werden, wenn es aus technischen Gründen nicht möglich ist“, heißt es in der Zeitung. (PAP)

akn/ aszw/

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