Adamczyks Klage wurde abgewiesen. Er stellte die Richtigkeit der sogenannten TVP-Liquidationsbeschlüsse in Frage

Das Bezirksgericht in Warschau hat die Klage von Michał Adamczyk, der die Richtigkeit der sogenannten Liquidationsbeschlüsse von TVP vom 27. Dezember 2023 in Frage stellte, in denen es um die Auflösung des Unternehmens und die Ernennung eines Liquidators ging, vollständig abgewiesen, berichtete TVP am Donnerstag.
„Das Gericht befand, dass die Eröffnung der Liquidation der Gesellschaft auf Grundlage der Bestimmungen des Handelsgesetzbuchs rechtmäßig war und der Liquidator befugt ist, im Namen der Gesellschaft zu handeln. Die Vorschriften legen keine Frist für den Abschluss der Liquidation fest, und die Umkehrbarkeit des Liquidationsprozesses macht die zuvor ergriffenen Maßnahmen nicht ungültig“, hieß es in der Information, die die Abteilung für Unternehmenskommunikation der in Liquidation befindlichen Telewizja Polska SA am Donnerstag an PAP übermittelte.
In der mündlichen Urteilsbegründung stellte das Bezirksgericht (XXVI. Handelskammer) klar, dass „die Liquidation der Gesellschaft im Register eingetragen ist und es keine zwei Machtzentren der Gesellschaft gibt“. „Angesichts des Vorstehenden war der Kläger (M. Adamczyk) nicht berechtigt, in diesem Fall Klage einzureichen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig“, fügte TVP in der Information hinzu.
Am 19. Dezember 2023 entließ der damalige Leiter des Ministeriums für Kultur und Nationales Erbe, Bartłomiej Sienkiewicz, die bisherigen Vorstandsvorsitzenden von Telewizja Polska, Polskie Radio und der Polnischen Presseagentur sowie deren Aufsichtsräte unter Berufung auf das Handelsgesetzbuch. Er bestellte zudem neue Aufsichtsräte der Unternehmen, die wiederum neue Vorstände dieser Unternehmen wählten. Tomasz Sygut wurde Vorstandsvorsitzender von TVP, der damals vom Aufsichtsrat des Unternehmens ernannt wurde. Michał Adamczyk wurde am 26. Dezember 2023 vom Nationalen Medienrat in seiner damaligen Zusammensetzung zum Präsidenten von TVP ernannt.
WerbungNachdem Präsident Andrzej Duda den von der neuen Regierung ausgearbeiteten Haushaltsentwurf abgelehnt hatte, beschloss Sienkiewicz am 27. Dezember 2023 die Liquidation von TVP, Polnischem Radio und PAP. Dieselbe Entscheidung traf er am 29. Dezember 2023 für 17 Regionalgesellschaften des Polnischen Radios.
Am 16. Dezember 2024 wies das Bezirksgericht Warschau die Klage von Michał Adamczyk gegen Telewizja Polska vollständig ab. Darin stellte Adamczyk unter anderem die Ernennung des neuen Vorstandsvorsitzenden von TVP, Tomasz Sygut, durch den neuen Aufsichtsrat in Frage – teilte die TVP-Pressestelle damals PAP mit.
In der damaligen schriftlichen Urteilsbegründung hieß es unter anderem: „In Ermangelung entsprechender Regelungen hätten die einschlägigen Bestimmungen des Handelsrechts auf die Situation des beklagten Unternehmens angewendet werden müssen: Die Eigentümer von Aktiengesellschaften – öffentlich-rechtliche Rundfunk- und Fernsehgesellschaften – befinden sich hinsichtlich der Ernennung und Abberufung ihrer Aufsichtsräte und Vorstände in einer Gesetzeslücke, die sich aus dem Fehlen einer mit der Verfassung der Republik Polen vereinbaren Lösung ergibt. Gleichzeitig sind sie verpflichtet, Entscheidungen zu treffen, die das ordnungsgemäße Funktionieren des Unternehmens und die Erfüllung der ihm vom Gesetzgeber übertragenen Aufgaben ermöglichen. Der Staatsschatz als Aktionär sollte – in Ermangelung spezifischer Regelungen – die Normen des Handelsrechts anwenden, die auch in diesem Fall aufgrund der Fehlerhaftigkeit des erlassenen Gesetzes und des ungerechtfertigten Versäumnisses des Gesetzgebers anwendbar sind.“
„In diesem Fall hat die Staatskasse, ordnungsgemäß vertreten durch den Minister für Kultur und nationales Erbe, ihrer Verpflichtung nachgekommen, geeignete Abhilfemaßnahmen zu ergreifen, die sich aus dem Beschluss des Sejm vom 19. Dezember 2023 zur Wiederherstellung der Rechtsordnung sowie der Unparteilichkeit und Zuverlässigkeit der öffentlich-rechtlichen Medien und der polnischen Presseagentur ergeben, und einen Beschluss gefasst, Mateusz Piotr Matyszkowicz aus dem Vorstand und Przemysław Rafał Tejkowski, Radosław Krzysztof Włoszek und Maciej Jan Łopiński aus dem Aufsichtsrat des Unternehmens zu entlassen und anschließend Piotr Mieczysław Zemła, Henryk Taborowski und Anisa Edyta Gnacikowska in den Aufsichtsrat des Unternehmens zu berufen. Der ordnungsgemäß ernannte Aufsichtsrat war hingegen befugt, einen Beschluss über die Ernennung von Tomasz Piotr Sygut in den Vorstand des Unternehmens zu fassen“, heißt es in der zitierten Begründung.
„Michał Adamczyk ist nicht berechtigt, gegen die Beschlüsse vom 19. Dezember 2023 Berufung einzulegen: Der Nationale Medienrat ist aufgrund eines verfassungsmäßigen Gesetzes nicht befugt, Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands des öffentlich-rechtlichen Fernsehens zu ernennen. Der Beschluss vom 26. Dezember 2023 hatte daher nicht die Ernennung des Klägers zum Vorstandsvorsitzenden von +Telewizja Polska+ SA zur Folge“, so das Gericht. (PAP)
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