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VON DER REGIONALDIREKTION DER BALIKESİR-STIFTUNGEN

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Bekanntmachung einer Ausschreibung für Immobilien

Die Stiftungsimmobilien, deren Standort und Eigenschaften unten aufgeführt sind, wurden gemäß Artikel 12 des Stiftungsgesetzes Nr. 5737, dem Präsidialdekret Nr. 4 und den einschlägigen Artikeln des staatlichen Ausschreibungsgesetzes Nr. 2886 zu den unten aufgeführten Bedingungen im Tausch gegen Immobilien ausgeschrieben.

Provinz

Çanakkale

Bezirk

Ayvacik

Dunkel

Nusratli Dorf

Block-/Grundstücksnummern

103 Inseln 53 Parzellen

Bereich

1.748,44 m2 – (Vollanteil)

Qualifikation

Olivenhain

Objektbeschreibung

Haci Suleyman Efendi Stiftung

Hinweis/Erklärung/Zuteilungsinformationen zur Immobilie

Dienstbarkeit: Journaldatum/Nr. = 05.02.2010/494 Definition; Einrichtung des Wegerechts

Erläuterung: Von der auf der Skizze dargestellten Stelle aus besteht ein Wegerecht in einem 197,82 m2 großen Bereich zugunsten der 103. Insel, 23. Flurstück.

Muhammen Preis*

27.500.000,00 TL (siebenundzwanzig Millionen fünfhunderttausend türkische Lira)

*Bei diesem Preis handelt es sich um den Verkehrswert der zum Tausch stehenden Stiftungsimmobilien.

Vorübergehende Garantie (3%)

825.000,00 TL (achthundertfünfundzwanzigtausend türkische Lira)

Ausschreibungsverfahren

Geschlossenes Bieterverfahren gemäß Artikel 35/a des staatlichen Ausschreibungsgesetzes Nr. 2886

Ausschreibungen

Ankündigungen erfolgen im Rahmen der Grundsätze in Artikel 17 des staatlichen Ausschreibungsgesetzes Nr. 2886. Sie werden auch auf der Website der Generaldirektion für Stiftungen ( www.vgm.gov.tr ) veröffentlicht.

Verwaltungsadresse / Ausschreibungsort

Regionaldirektion der Balikesir-Stiftungen /

Die Ausschreibung findet im Sitzungssaal im 4. Stock des Servicegebäudes der Regionaldirektion der Balıkesir-Stiftung statt, Nr. 4, Yıldırım-Viertel, Yıldırım-Straße, Naciye Hanım-Straße, Bezirk Karesi, Provinz Balıkesir.

Name des Jobs

Tausch der qualifizierten Olivenhain-Immobilie mit der Parzelle Nr. 53 im Dorf Nusratlı, Insel 103, Bezirk Ayvacık, Provinz Çanakkale

Datum und Uhrzeit der Ausschreibung

Freitag, 18.07.2025 um 10:00 Uhr

Nachfolgend sind die Ausschreibungsbedingungen für den Tausch der Immobilie mit den oben genannten Merkmalen aufgeführt, die Gegenstand der Ausschreibung auf Grundlage des Stiftungsratsbeschlusses vom 26.05.2025 mit der Nummer 330/302 ist.

Die zum Tausch anzubietende(n) Immobilie(n) anstelle der Immobilie mit der Flurnummer 53, Insel 103, mit einer Fläche von 1.748,44 m2, bei der es sich um einen Olivenhain im Dorf Nusratlı, Bezirk Ayvacık, Provinz Çanakkale handelt und deren Eigentum auf den Namen der Mazbut Hacı Süleyman Efendi Foundation registriert ist;

  1. Die zum Tausch gegen die Stiftungsimmobilie angebotenen Immobilien müssen innerhalb der Grenzen der Provinzen Balıkesir oder Çanakkale liegen.
  2. Die angebotenen Immobilien sind den Stiftungsimmobilien gleichwertig und es bestehen keine Nutzungshindernisse für die anzubietenden Immobilien.
  3. Es dürfen keine Verfügungsbeschränkungen im Grundbuch, in den Eintragungen, Erklärungen und anderen Teilen der anzubietenden Immobilie vorhanden sein,
  4. Keine Grundsteuer oder andere Abgaben oder Schulden gegenüber der jeweiligen Gemeinde zu haben,
  5. Der Ausschreibungspreis ist zusammen mit der Mehrwertsteuer und allen anderen Steuern, Abgaben, Gebühren und Kosten für den Umlauffonds usw., die im Zusammenhang mit der bzw. den zu tauschenden Immobilien stehen, vom Teilnehmer zu zahlen.
  6. Angebot der Immobilien und des Restbetrags in bar, nicht weniger als der geschätzte Wert der Immobilien der Stiftung,
  7. Wenn die zum Tausch angebotene(n) Immobilie(n) im Grundbuch auf den Namen des Teilnehmers eingetragen ist/sind oder wenn die angebotene(n) Immobilie(n) auf den Namen eines Dritten eingetragen ist/sind, muss der Verwaltung ein notariell beglaubigter Vertrag/Protokoll zwischen dem Bieter und dem Eigentümer der angebotenen Immobilie vorgelegt werden, aus dem hervorgeht, dass der Eigentümer der Immobilie die Immobilie an den Bieter überträgt, falls der Bieter den Zuschlag erhält. Wenn der Eigentümer der angebotenen Immobilie ein Dritter ist und die Übertragungsverfahren nach der Ausschreibung nicht abgeschlossen werden können, müssen die Bestimmungen des Artikels 11 angewendet werden und die Verwaltung haftet gegenüber Dritten in keiner Weise.
  8. Nach der Öffnung der Gebote und der Bestimmung der zu bewertenden Gebote werden die Gutachten der gültigen Gebote von zwei unabhängigen Immobilienbewertungsunternehmen mit CMB-Lizenzen erstellt (vorausgesetzt, die Servicegebühren werden von den Bietern getragen) und die erstellten Gutachten werden der Verwaltung innerhalb von 10 Tagen vorgelegt, innerhalb dieser Frist wird auch ein Gutachten vom technischen Personal der Verwaltung erstellt, der Preis der angebotenen Immobilie wird durch die Berechnung des arithmetischen Durchschnitts der in diesen drei Gutachten ermittelten Preise ermittelt, dieser Preis wird als Angebotspreis für die Gründungsimmobilie gezählt, jedoch, wenn der vom Teilnehmer für seine eigene Immobilie gebotene Preis niedriger ist als der Preis, der durch die Berechnung des Durchschnitts der Gutachterwerte ermittelt wird, wird der angebotene Preis als Grundlage genommen,
  9. Die Ausschreibungskommission nimmt ihre Bewertung innerhalb von maximal drei Tagen nach dem zehnten Tag vor und legt einen Termin für die zweite Sitzung fest. Die Sitzung endet nach Eingang der endgültigen Angebote der zur Teilnahme berechtigten Bieter. Die Angebote von Bietern, die trotz Einladung nicht an der zweiten Sitzung teilgenommen haben, gelten für die erste Sitzung. Die Ausschreibungskommission schließt die Ausschreibung ab und legt sie den zuständigen Behörden zur Genehmigung vor.
  10. Bei Preisgleichheit der zum Tausch angebotenen Immobilien steht es der Vergabekommission frei, sich nach eigener Bewertung und unter Angabe der Gründe für eines der Angebote zu entscheiden.
  11. Nachdem dem Teilnehmer die endgültige Genehmigung der Ausschreibung mitgeteilt wurde, müssen die mit dem Tausch verbundenen Arbeiten und Transaktionen innerhalb von 15 Tagen abgeschlossen werden. Kommt der Teilnehmer seinen Verpflichtungen nicht innerhalb der angegebenen Frist nach, wird ihm dies als vorläufiges Sicherheitseinkommen verbucht, ohne dass er einen Protest einlegen und ein Urteil erwirken muss.
  12. Die Durchführung der Tauschausschreibung erfolgte unter der Bedingung, dass die Teilnahme der Teilnehmer an der Ausschreibung durch die Besichtigung der Immobilien der Stiftung als Teilnahme an der Ausschreibung galt.
  13. Die Ausschreibung findet am oben genannten Datum und zur oben genannten Uhrzeit im Servicegebäude der Regionaldirektion der Balıkesir-Stiftungen in Anwesenheit der Ausschreibungskommission statt. Dem Kommissionsvorsitz vorgelegte Angebote können aus keinem Grund zurückgezogen werden.
  14. Die Bieter, die ein Angebot für die Ausschreibung einreichen, können das Muster des Angebotsschreibens (ANHANG: 1) und das Muster des vorläufigen Garantieschreibens (ANHANG: 2), die zu den mit ihren Angeboten einzureichenden Dokumenten gehören, kostenlos während der Geschäftszeiten von der Verwaltung oder von der Ankündigungsseite dieser Ausschreibung im Abschnitt „Ausschreibungen“ unter der Internetadresse (www.vgm.gov.tr) erhalten.
  15. Um an der Ausschreibung teilzunehmen, müssen die Bieter ihre Angebote gemäß den Ausschreibungsvorschriften bis zum Ausschreibungstermin gegen Unterschrift an die Regionaldirektion der Stiftungen in Balıkesir senden. Die unten aufgeführten Unterlagen sind in einem geschlossenen Umschlag zu verschließen und der Umschlag ist vom Bieter unterschrieben und abgestempelt bei der Verwaltung abzugeben. Das Angebotsschreiben (Anhang 1), von dem die Verwaltung eine Kopie erhält, und seine Anlagen sind in den inneren Umschlag zu legen, der in gleicher Weise wie der äußere Umschlag unterschrieben und abgestempelt wird.
  16. Die Verwaltung kann in jeder Phase der Ausschreibung frei entscheiden, ob ein Tauschgeschäft durchgeführt oder die Ausschreibung annulliert wird. Im Streitfall sind die Gerichte von Balıkesir zuständig.
  17. Mit der Ausschreibungsunterlagen einzureichende Unterlagen:
  1. INNERER UMSCHLAG:
    1. Angebotsschreiben und seine Anhänge.

Das von der Verwaltung gemäß dem Muster (ANHANG 1) erstellte Angebotsschreiben und seine Anhänge (Dokumente zur Unterstützung der Artikel 2, 3 und 4 der Ankündigung) werden im inneren Umschlag eingereicht.

  1. ÄUSSERE UMSCHLAG:

Als vorübergehende Garantie werden die in Artikel 26 des Gesetzes Nr. 2886 genannten Werte akzeptiert. Falls die vorübergehende Garantie in bar vorliegt (vorübergehende Garantie für den Tausch der Immobilie mit der Nummer 103 Insel, 53 Parzelle, Dorf Nusratlı, Bezirk Ayvacık, Provinz Çanakkale, zusammen mit dem Vor- und Nachnamen sowie dem Titel der natürlichen oder juristischen Person), mit der Erklärung, einer Quittung über die Einzahlung auf die IBAN-Nummer TR27 0021 0000 0030 0001 0000 01 der Vakıf Katılım Bankası-Filiale Balıkesir der Verwaltung oder einer vorübergehenden Garantieerklärung innerhalb des Limits und ohne Ablaufdatum gemäß dem von der Verwaltung bereitzustellenden Muster (ANHANG 2).“

  1. Im Falle einer natürlichen Person ein Aufenthaltsdokument, eine Kopie des Personalausweises und das Original der notariell beglaubigten Unterschriftserklärung oder eine von der Verwaltung genehmigte Kopie des Originals.
  2. Im Falle einer juristischen Person: Originale oder notariell beglaubigte Kopien des Handelsregisterblatts, der Tätigkeitsbescheinigung und des Unterschriftenrundschreibens oder eine von der Verwaltung genehmigte Kopie.
  3. Im Falle der Teilnahme an der Ausschreibung durch einen Bevollmächtigten sind eine notariell beglaubigte Vollmacht und die notariell beglaubigte Unterschriftserklärung des Bevollmächtigten oder eine von der Verwaltung genehmigte Kopie des Originals vorzulegen.
  4. Im Falle eines Joint Ventures die oben genannten Dokumente, die für die Rechtspersönlichkeit jedes Partners separat erstellt werden, und eine notariell beglaubigte Partnerschaftserklärung oder eine von der Verwaltung genehmigte Kopie des Originals,
  5. Wenn die vorgeschlagene Immobilie auf den Namen einer dritten Partei eingetragen ist, der in Artikel 7 genannte notariell beglaubigte Vertrag/das Protokoll.
  6. Der Text dieser Anzeige wird vom Bieter unterschrieben und auf jeder Seite mit dem Vermerk „Ich habe gelesen und akzeptiere“ versehen.

BEKANNTMACHUNG

Pressenummer: ILN02255182 #ilan.gov.tr

ahaber

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