VOM TC BEYPAZARI 2. ZIVILGERICHT ERSTER INSTANZ

BEKLAGTE : MELİKA OĞUZOĞLU – (TC: 12151280156) Im Verfahren wegen Enteignung (Preisfestsetzung und Registrierung), das der Kläger gegen Sie angestrengt hat, hat Ihr Gericht eine Ladung an die im Antrag angegebene Adresse geschickt und Sie über den Termin der Anhörung informiert. Da jedoch keine gültige Adresse angegeben war, konnte das Gericht keine Benachrichtigung verschicken. Da die Adresssuche ergebnislos blieb, wurde beschlossen, den Antrag, das vorläufige Protokoll und den Anhörungstermin öffentlich bekannt zu geben.
Verhandlungstermin: Sie müssen bei der Verhandlung am 07.11.2025 um 10:00 Uhr persönlich anwesend sein oder sich durch einen Anwalt vertreten lassen, andernfalls wird Ihnen anstelle des Antrags, des vorläufigen Protokolls und des Verhandlungstermins durch eine Bekanntmachung mitgeteilt: „Wenn Sie am angegebenen Tag und zur angegebenen Uhrzeit ohne gültige Entschuldigung nicht vor Gericht erscheinen, wird die Verhandlung gemäß Artikel 147/2 der Zivilprozessordnung in Ihrer Abwesenheit fortgesetzt und Sie können dem Verfahren keinen Einspruch mehr einlegen.“
ahaber