VOM 4. KINDERGERICHT VON ISTANBUL, REPUBLIK TÜRKEI

VOM 4. KINDERGERICHT VON ISTANBUL, REPUBLIK TÜRKEI
ANKÜNDIGUNG AKTENNUMMER : 2025/23 HauptENTSCHEIDUNG NR .: 2025/283 Mit der Entscheidung unseres Gerichts vom 27.05.2025 hat das oben genannte Gericht entschieden, dass SSÇ HANZADE KÜLEŞ wegen des Verbrechens des Diebstahls durch Mitnahme von in der Hand oder bei sich getragenen Waren mit einer Geldstrafe von 5.000,00 TL belegt wird. KLÄGERIN HANANYA MANASRA , Tochter von Falah und Nuamat, geboren 1972 in ISRAEL, konnte trotz aller Suchaktionen nicht gefunden werden und die begründete Entscheidung und der Berufungsantrag des SSÇ-Verteidigers konnten nicht zugestellt werden. 1. Gemäß Artikel 29 des Bekanntmachungsgesetzes Nr. 7201 wurde entschieden, dass die Zusammenfassung des Urteils in einer der fünf größten Zeitungen des Landes, auf der Nachrichtenseite im Internet und auch auf dem Bekanntmachungsportal der Presse- und Werbeinstitution bekannt gegeben wird. 2. Es wurde entschieden, dass der Urteilsabsatz 15 Tage nach dem Datum der Bekanntgabe als bekannt gegeben gilt und bekannt gegeben werden kann. 16.09.2025
Pressenummer: ILN02295458 #ilan.gov.tr
ahaber