VOM 1. ZIVILGERICHT DES FRIEDENS IN CEYHAN

Es wurde entschieden, dass die ergänzende Entscheidung unseres Gerichts vom 03.04.2024 mit der Nummer 2021/1154 und der Nummer 2022/1894 dem Beklagten Ziya CERİTOĞLU durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt wird , da seine Adresse trotz aller Bemühungen nicht ermittelt werden konnte. ENTSCHEIDUNG : 1-Mit dem Antrag AKZEPTIERT; Provinz Adana, Bezirk Ceyhan, Stadtteil Hamitbey, 3. Zivilgericht erster Instanz Ceyhan, Aktenzeichen 2021/47. ENTFALTUNG der Vertretung von YUSUF MERMİ, der zum Vertreter des Nachlasses der Verstorbenen Binnaz Ceritoğlu mit der türkischen ID-Nummer 14011226298 ernannt wurde, und Ernennung von VEDAT AYDIN mit der türkischen ID-Nummer 17542108514 als Vertreter anstelle von YUSUF MERMİ, der zum Vertreter des Nachlasses des 3. Zivilgerichts erster Instanz Ceyhan ernannt wurde. In Abwesenheit der Parteien wurde die Entscheidung klar verlesen und ausführlich erläutert, mit dem Recht, innerhalb von 10 Tagen nach Bekanntgabe der Entscheidung gemäß Artikel 422 des TMK beim diensthabenden Zivilgericht erster Instanz Ceyhan Berufung einzulegen.
Die Bekanntmachung erfolgt durch Bekanntmachung anstelle der Bekanntmachung. 03.07.2025
ahaber