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CMB legt Krypto-Börsen eine „Beweispflicht“ auf

CMB legt Krypto-Börsen eine „Beweispflicht“ auf

Die CMB gab bekannt, dass sie bestimmte Grundsätze und Richtlinien für die Umsetzung der Prozesse zur Prüfung des Reservenachweises festgelegt hat, die Plattformen vor der Beantragung ihrer Betriebserlaubnis durch Anbieter von Krypto-Asset-Diensten durchführen müssen.

Der Ankündigung im Wochenbulletin zufolge wird zwischen Anbietern von Krypto-Asset-Diensten und unabhängigen Prüforganisationen für Informationssysteme ein Vertrag über die Durchführung von Nachweisprüfungen von Reserven innerhalb des ersten Monats jedes prüfpflichtigen Dreimonatszeitraums unterzeichnet. Der Vertrag kann auch kollektiv für andere Prüfungszeiträume des Jahres abgeschlossen werden.

Ein Anbieter von Krypto-Asset-Diensten kann seinen Reservenachweis maximal 12 aufeinanderfolgende Zeiträume lang von demselben Unternehmen prüfen lassen. Ein verantwortlicher Hauptprüfer für Informationssysteme kann für maximal vier aufeinanderfolgende Zeiträume einen Prüfbericht für Reservenachweise für denselben Anbieter von Krypto-Asset-Diensten unterzeichnen.

Im Rahmen des unterzeichneten Vertrags werden die Anbieter von Krypto-Asset-Diensten verpflichtet, alle Arten von prüfpflichtigen Aufzeichnungen, Informationen und Dokumenten sowie die Systeme, in denen die Prüfung durchgeführt wird, vorzubereiten.

- Informationen, die in Auditberichten enthalten sein sollten

Nach Vertragsunterzeichnung sind die Anbieter von Krypto-Asset-Diensten verpflichtet, dem Prüfer der Informationssysteme innerhalb der angegebenen Frist bestimmte Informationen vorzulegen, die in den Prüfbericht aufgenommen werden müssen.

Zu diesen Informationen gehören „Liste der Krypto-Assets“, „aktueller Wert der Krypto-Assets der Kunden“, „Netzwerke, in denen sich Krypto-Assets befinden“, „Informationen zum Speichermodell und den Zugriffskontrollmechanismen“ sowie „Liste und Adressen der Wallets, in denen Krypto-Assets gespeichert sind“.

Plattformen müssen dem Prüfer der Informationssysteme außerdem die „Barguthabenhöhe der Kunden“, den „aktuellen Wert der zur Plattform gehörenden Krypto-Vermögenswerte und die Höhe der Barguthaben“, eine „Liste der Depotinstitute, mit denen die Plattform zusammenarbeitet“ sowie „Bank- und Kontoinformationen zu den Barguthaben“ übermitteln und diese Informationen in den Prüfbericht aufnehmen.

Sämtliche in den Liquiditätsreserven der Krypto-Asset-Plattform gehaltenen Vermögenswerte werden in den Prüfungsumfang einbezogen und die Prüfungsergebnisse für die betreffenden Vermögenswerte werden unter einer separaten Überschrift in den Bericht aufgenommen.

Im Rahmen der Prüfung muss die Existenz von 100 Prozent der in die Prüfung einbezogenen Krypto-Assets bestätigt werden.

- Der Besichtigungstermin wird erst einen Tag vorher bekannt gegeben.

Der Prüfer der Informationssysteme legt während des Prüfzeitraums nach dem Zufallsprinzip zwei verschiedene Prüftermine fest und kann an den ausgewählten Terminen tagsüber in den Aufzeichnungen des Anbieters von Krypto-Vermögenswerten erfasste Informationen zu den Kundenvermögenswerten abrufen, um diese mit den Vermögenswerten im Distributed-Ledger-Netzwerk zu vergleichen.

Die ausgewählten Termine werden erst einen Tag vor dem Prüftermin mit der Krypto-Asset-Plattform geteilt.

Der Prüfer überprüft, ob die vom Krypto-Asset-Dienstleister übermittelten Wallet-Adressen dem Krypto-Asset-Dienstleister gehören und nimmt die Überprüfungsmethode in den Prüfbericht auf.

Es wird die Prüfergebnisse melden, indem es sie mit den Daten in den Aufzeichnungen des Krypto-Asset-Dienstleisters vergleicht.

Der Bericht enthält Tools zur Verwendung bei der Abfrage des Wallet-Guthabens und bei Wallet-Verifizierungsprozessen.

Der Prüfbericht wird mit der Unterzeichnung durch den verantwortlichen Chefprüfer der Informationssysteme endgültig und wird dem Vorstandsvorsitzenden des Krypto-Asset-Dienstleisters innerhalb der ersten 10 Werktage nach Ende des Prüfzeitraums zugestellt.

Der Bericht wird zusammen mit der Entscheidung des Verwaltungsrats über seine Annahme innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Ende des Prüfungszeitraums an das CMB übermittelt.

Der Prüfbericht wird für den Vorstand der Krypto-Asset-Plattform erstellt und keiner anderen Partei als dem Vorstand und dem CMB zugänglich gemacht.

Der einführende Abschnitt des Berichts enthält den Zweck und den Umfang der Prüfung, die während der Prüfung verwendeten Werkzeuge und Techniken, die Daten der Prüfung, die Namen, Nachnamen, Titel und Kontaktinformationen der beauftragten Informationssystemprüfer sowie die Anzahl der aufeinanderfolgenden Prüfungen durch das jeweilige unabhängige Prüfungsunternehmen und den verantwortlichen Hauptprüfer der Informationssysteme.

Die Bekanntmachung, in der die Grundsätze und Grundlagen erläutert wurden, enthielt auch die Informationen, Meinungen, Aussagen und Tabellen, die mindestens in den Abschnitten Einleitung, Bewertung und Fazit des Prüfungsberichts enthalten sein sollten.

SÖZCÜ

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