Neue Informationen zum WIBOR-Nachfolger. Der Start wird schneller erfolgen als erwartet

GPW Benchmark hat auf seiner Website Benchmark-Statements für den POLSTR-Index und die POLSTR-Familie zusammengesetzter Indizes veröffentlicht. Dies ist ein weiterer formaler Schritt der Benchmark-Reform in Polen.
Das Benchmark-Statement ist eine Zusammenfassung der wichtigsten Elemente der Methodik zur Entwicklung der POLSTR-Indizes und der wichtigsten damit verbundenen Verfahren. Die Veröffentlichung des Statements ist gemäß der EU-Benchmark-Verordnung (BMR) vorgeschrieben.
GPW Benchmark, der Verwalter von Zinsreferenzindizes in Polen, hat am 2. Juni mit der Entwicklung und Veröffentlichung des POLSTR-Zinsindex und der Indizes aus der POLSTR-Composite-Indexfamilie, d. h. POLSTR 1M, POLSTR 3M, POLSTR 6M und des POLSTR Single-Base-Index (kumulierter Wert der verzinslichen Anlagen gemäß POLSTR), begonnen.
POLSTR wurde von der Finanzbranche in Zusammenarbeit mit den im Lenkungsausschuss der Nationalen Arbeitsgruppe für Benchmarkreform (KS NGR) zusammengeschlossenen Finanzsicherheitsinstitutionen als Zielzinsreferenzindex ausgewählt, um den WIBOR-Referenzindex zu ersetzen, falls dieser nicht mehr bereitgestellt wird.
POLSTR stellt das durchschnittliche Zinsniveau dar, gewichtet nach dem Volumen der Einlagengeschäfte in PLN, die mit Fälligkeit am nächsten Tag auf dem Großhandelsgeldmarkt abgeschlossen wurden.
POLSTR ist ein risikofreier Zinssatzindex (RFR), der dem risikofreien Zinssatz nahekommt. Er basiert auf dem Großhandelsgeldmarkt, definiert als der Markt für ungesicherte Einlagen von Kredit- und Finanzinstituten. Der Indexwert wird am nächsten Werktag nach dem Datum der Transaktion, die die Eingabedaten bildet, ermittelt und veröffentlicht. POLSTR ist ein „rückwärtsgerichteter“ Index, d. h. er berücksichtigt schrittweise die sich verändernde wirtschaftliche Realität, einschließlich Änderungen des NBP-Zinsniveaus.
POLSTR Composite Indices spiegeln einen nach der Zinseszinsmethode berechneten Zinssatz wider, der sich aus der Aufzinsung der durch POLSTR-Werte ausgedrückten Tagesgeldzinssätze über einen bestimmten, vordefinierten Fälligkeitstermin rückwärts ergibt.
Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Benchmark-Erklärung werden die POLSTR-Indizes noch nicht von Finanzmarktunternehmen verwendet, was bedeutet, dass sie keine Referenzindikatoren im Sinne der BMR-Verordnung darstellen.
Der Präsident des Polnischen Bankenverbandes und zugleich Vorsitzender des NGR-Ausschusses teilte PAP Biznes Anfang Juni mit, dass der erste Einsatz von POLSTR in Finanzinstrumenten, wodurch er offiziell zum Referenzindikator wird, deutlich früher erfolgen wird als im Rahmen der geplanten Emission von Staatsanleihen Ende 2025. Zudem werde es sich nicht um ein Produkt handeln, das sich an Verbraucher richtet. (PAP Biznes)
tus/ heiß/

bankier.pl