Der Rat für Geldpolitik erhält neue Kompetenzen. Monatliche Genehmigung der Prognose zur Umsetzung des NBP-Finanzplans

Der Rat für Geldpolitik wird die monatlich aktualisierte voraussichtliche Umsetzung des Finanzplans der NBP für ein bestimmtes Jahr genehmigen – gemäß den Informationen zur geplanten Änderung des Gesetzes über die Zentralbank, die auf der Website der Kanzlei des Premierministers veröffentlicht wurden.
Das vom Finanzministerium vorbereitete Projekt betrifft die Häufigkeit des Informationsaustauschs zwischen der NBP und dem Finanzministerium.
„Die Praxis der letzten Jahre hat gezeigt, dass der derzeitige Umfang und die Häufigkeit der von der NBP bereitgestellten Informationen unzureichend sind. Die Frage des Informationsaustauschs zwischen der NBP und dem Finanzminister, um die Einnahmen des Staatshaushalts in künftigen Haushaltsgesetzen korrekt vorherzusagen, bedarf entsprechender Änderungen“, heißt es darin.
Es wurde hinzugefügt, dass die Regierung in der Entschließung vom Juli „Besorgnis über das von der NBP gemeldete negative Finanzergebnis für die Jahre 2022-2023“ zum Ausdruck brachte und „die mangelnde Kommunikation seitens der NBP hinsichtlich der Veränderung des Finanzergebnisses im Vergleich zu dem ursprünglich von der NBP in der Phase der Arbeiten des Ministerrats zum Staatshaushaltsentwurf vorgelegten Ergebnis“ negativ bewertete. In dieser Entschließung verpflichtete die Regierung den Finanzminister, Änderungen der Vorschriften der NBP hinsichtlich der Kommunikation zwischen der Zentralbank und der Regierung vorzubereiten.
„Der Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Polnische Nationalbank stellt die Umsetzung des Beschlusses des Ministerrats dar, der die Bestimmungen über den Umfang und die Häufigkeit der Datenübermittlung an den Finanzminister durch den Präsidenten der Polnischen Nationalbank ändert“, heißt es auf der Website der Kanzlei des Premierministers.
„Das Projekt sieht eine Ausweitung der Kompetenzen des Geldpolitischen Rates (MPC) vor, um die Genehmigung der Finanzplanprognose für die nächsten drei Jahre im Finanzplanformat einzuschließen. Darüber hinaus wird der MPC die aktuell erwartete Umsetzung des NBP-Finanzplans für ein bestimmtes Jahr genehmigen, der monatlich vorgelegt wird“, hieß es weiter.
Die neuen Regelungen sollen auch die Befugnisse des NBP-Vorstands erweitern. Jeden Monat wird er eine Resolution verabschieden, die die Umsetzung des NBP-Finanzplans für das jeweilige Jahr vorhersagt.
„Die neuen Vorschriften werden es dem Finanzminister ermöglichen, die im Entwurf genannten Informationen von der NBP zu erhalten und werden der NBP außerdem die Verpflichtung auferlegen, dem Finanzminister die angegebenen Informationen zur Verfügung zu stellen“, heißt es darin.
Das Projekt soll der Regierung im dritten Quartal 2025 zur Prüfung vorgelegt werden. (PAP)
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