Autoleasing und Autoversicherung. Leitfaden für Mieter
Der Leitfaden weist vor allem darauf hin, dass das Leasingfahrzeug während der gesamten Laufzeit des Leasingvertrags Eigentum der Leasinggesellschaft bleibt und der Leasingnehmer lediglich dessen Nutzer ist, weshalb die entscheidende Stimme hinsichtlich der Versicherung eines solchen Fahrzeugs beim Leasinggeber liegt.
Was bedeutet dies in der Praxis für den Nutzer (Mieter)? „Zunächst einmal ist es wichtig, sich über den Umfang der Kfz-Versicherung zu informieren, also ob es sich beispielsweise nur um eine Haftpflichtversicherung handeln soll oder um die sogenannte „Über das Kfz-Versicherungspaket (OC + AC + ggf. weitere freiwillige Risiken wie Pannenhilfe oder Autofenster) sowie die Wahl der konkreten Versicherungsgesellschaft, bei der die Police abgeschlossen werden soll, entscheidet in der Regel der Leasinggeber (detaillierte Anforderungen diesbezüglich können im Leasingvertrag festgelegt sein)“, heißt es in dem Leitfaden.
RP