„Clean Air“ kehrt nach der Renovierung zurück. Was ändert sich in der neuen Programmversion?
Ende November hat der Nationale Fonds für Umweltschutz und Wasserwirtschaft (NFOŚiGW) die Annahme neuer Anträge auf Zuschüsse aus dem Programm „Saubere Luft“ eingestellt. Angekündigt wurde, das Programm zu modernisieren – um Missbräuchen vorzubeugen, die es bei seiner Umsetzung in den Vorjahren gegeben habe. Der Fonds wies auf Phänomene hin wie:
- 100 Prozent Subventionen (d. h. der für die Ärmsten vorgesehene Betrag), die einer Person gewährt werden, die mehrere Häuser besitzt;
- unehrliche Auftragnehmer, die zu hohe Preise für Dienstleistungen und Materialien verlangen (z. B. Türen für 40.000 PLN);
- statt umfassender thermischer Modernisierung – Austausch von zwei Fenstern in einem ungedämmten Haus;
- Durchsetzung von Vollmachten durch Vermittler und Testamentsvollstrecker, aufgrund derer ihnen Vorauszahlungen auf ihr Konto zugegangen sind; Wenn ein Unternehmen vom Markt verschwand, war der ahnungslose Empfänger zur Rückzahlung der Subvention verpflichtet.
Besucher der offiziellen Website von „Clean Air“ werden nun mit einer Meldung über die „Erneuerung“ des Programms begrüßt. „Vom 28. November 2024 bis zum 31. März 2025 gibt es eine Pause bei der Annahme ausschließlich neuer Anträge auf Förderung im Rahmen des Programms „Saubere Luft“, mit Ausnahme von Förderanträgen von Begünstigten, die von den Auswirkungen der Überschwemmung im September 2024 in den folgenden Woiwodschaften betroffen sind: Niederschlesien, Lebus, Oppeln, Schlesien. Alle bisher eingereichten Anträge werden geprüft und die Auszahlung der Fördermittel wird ununterbrochen fortgesetzt“, heißt es in dem Bericht.
Magdalena Skłodowska, Sprecherin des Nationalen Fonds für Umweltschutz und Wasserwirtschaft, bestätigte vor einigen Tagen in einem Interview mit Interia Biznes, dass die Frist vom 31. März als Datum für die Bekanntgabe der neuen Regeln des Programms und die Wiederaufnahme der Annahme neuer Anträge eingehalten wird. „Wir verwenden weiterhin das Datum 31. März und es bleibt aktuell“, sagte sie.
Der Nationale Fonds für Umweltschutz und Wasserwirtschaft gibt bekannt, dass die neue Version von „Clean Air“ Lösungen enthalten wird, die bisher nicht verfügbar waren. Darunter zum Beispiel:
- die Verpflichtung, die Anzahlung auf das Konto des Begünstigten und nicht des Auftragnehmers zu überweisen (also des Eigentümers der Immobilie und nicht des die Modernisierung durchführenden Unternehmens);
- Fördergrenzen für einzelne Kostenarten;
- eine Subvention für die wirklich Ärmsten, d. h. zusätzliche Bedingungen für den „Zugang“ zur höchsten Finanzierungsstufe;
- keine Übertragung von Gebäuden an „Enkel“ mehr – der Begünstigte muss vor der Beantragung von Fördermitteln nachweisen, dass er für einen bestimmten Zeitraum Eigentum oder Miteigentum an dem Gebäude/Grundstück ist; Der Änderungsentwurf sieht eine Bestimmung vor, wonach die Anforderung einer Mindestbesitzdauer nicht gilt, wenn ein Wohngebäude oder ein darin befindlicher separater Raum durch Erbschaft erworben wird;
- Einführung der Anforderung, dass die Investition einen bestimmten Energiestandard erreichen muss;
- Erhöhung der Zahl der Vor-Ort-Inspektionen („wir werden ein Auge auf Unternehmen haben, die wir bei nicht genehmigten Aktivitäten ertappen“ – heißt es in der Pressemitteilung von NFOŚiGW).
Eine wesentliche Änderung im Programm soll das Auftreten von Betreibern sein, die Haushalte bei der Durchführung der Investition unterstützen – von der Planung bis zur Abrechnung. „Die Betreiber des Clean Air-Programms werden die Empfänger der höchsten und erhöhten Finanzierungsbeträge unterstützen. Zu ihren Tätigkeiten gehören die Unterstützung bei der Bestimmung des Investitionsumfangs, die Einreichung eines Förderantrags, die Überwachung der Umsetzung der Investition gemäß den Programmregeln und die korrekte Abrechnung der Förderung. Wir gehen davon aus, dass zunächst die interessierten Kommunen als Betreiber auftreten und weitere Betreiber in einem Rekrutierungsprozess ausgewählt werden“, erklärt Robert Gajda, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des Nationalen Fonds für Umweltschutz und Wasserwirtschaft.
Letztlich geht der Fonds davon aus, dass die Beantragung von Vorfinanzierungen und Spitzenfinanzierungen nach der Übergangsphase nur noch über Programmbetreiber möglich sein wird.
Änderungsentwurf zum Programm „Clean Air“. Neue Einkommensgrenzen bei drei FinanzierungsstufenIm Dezember 2024 veröffentlichte der Nationale Fonds für Umweltschutz und Wasserwirtschaft einen Entwurf mit Änderungen zu „Saubere Luft“, zu dem Kommentare abgegeben werden konnten. Das Projekt umfasste unter anderem: neue Einkommensgrenzen für bestimmte Finanzierungsstufen:
- Grundfinanzierungsbetrag (50 % der Kosten) – das Jahreseinkommen des Begünstigten darf 150.000 PLN nicht übersteigen. Zloty.
- Erhöhter Fördersatz (70 %) – das monatliche Einkommen pro Haushaltsmitglied übersteigt nicht: 2.250 PLN in einem Mehrpersonenhaushalt; 3.150 PLN in einem Einpersonenhaushalt.
- Die höchste Förderungsstufe (100 %) – das durchschnittliche Monatseinkommen pro Haushaltsmitglied übersteigt nicht den Betrag von: 1.170 PLN in einem Mehrpersonenhaushalt; 1.640 PLN in einem Einpersonenhaushalt. Für die höchste Förderungsstufe muss der Nutzenergiebedarf der Immobilie über 150 kWh/m2/Jahr liegen.
In der Anlage Nr. 2 zum Novellierungsentwurf „Saubere Luft“ werden zudem die maximalen Fördersummen für einzelne im Rahmen der Modernisierung umgesetzte Bausteine detailliert festgelegt. Beispielsweise können Sie bei einer Luft/Wasser-Wärmepumpe mit erhöhter Energieeffizienzklasse maximal erreichen:
- 17.600 PLN – in Höhe der Grundfinanzierung;
- 24.640 PLN – bei erhöhtem Finanzierungsniveau;
- 35.200 PLN – die höchste Finanzierungsstufe.
Der Entwurf enthält auch Vorschläge für neue Höchstbeträge der Förderung: 39.500 PLN (Grundbetrag), 55.300 PLN (erhöhter Betrag), 79.000 PLN (höchster Betrag). Diese Beträge sind niedriger als die im Jahr 2024 geltenden Beträge.
HINWEIS – alle genannten Beträge stammen aus dem im Dezember 2024 zur Konsultation vorgelegten Projekt (die Konsultationen endeten Ende Dezember). Die Sprecherin des Nationalen Fonds für Umweltschutz und Wasserwirtschaft (NFOŚiGW) erklärte vor einigen Tagen in einem Interview mit Interia Biznes, dass die Detaillösungen für „Saubere Luft“ noch ausgearbeitet würden, sodass man zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht über die endgültigen Regeln für die Gewährung von Unterstützung sprechen könne.
RP