Eine wichtige Pflicht für Unternehmen, die von den reduzierten Strompreisen profitieren möchten. Die Frist endet am 28. Februar
Diese Verpflichtung gilt für Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen, die im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2024 vom gesetzlichen Höchstpreis für Strom in Höhe von 693 PLN/MWh profitierten. Sie sind verpflichtet, die Förderungsinformationen mittels eines entsprechenden Informationsformulars direkt an den Fördergeber, also an ihren Stromverkäufer, zu übermitteln. Der Einsendeschluss ist der 28. Februar 2025.
Viele Unternehmer meinen, dass dieser Zeitraum zu kurz sei. Wir haben darüber auf pro.rp.pl geschrieben. Am Freitag, 31. Januar, kündigte Klima- und Umweltministerin Paulina Henning-Kloska auf ihrem Profil auf der Plattform X an, dass ihr Ministerium eine Verlängerung der Frist bis Mitte des Jahres vorschlagen werde. Allerdings wurden diesbezüglich noch keine entsprechenden Rechtsvorschriften verabschiedet.
RP