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Kartellbehörde schließt Verfahren gegen Meta-Siae ab: Verpflichtungen der großen Technologieunternehmen akzeptiert

Kartellbehörde schließt Verfahren gegen Meta-Siae ab: Verpflichtungen der großen Technologieunternehmen akzeptiert

Das Kartellamt beendet den Streit zwischen Meta und Siae. Die italienische Wettbewerbsbehörde hat die vom US-Konzern vorgelegten Verpflichtungen akzeptiert und damit ein Verfahren beendet, das im April 2023 eröffnet worden war, nachdem die Verhandlungen über die Erneuerung der Lizenz zur Nutzung der vom italienischen Unternehmen geschützten Musikwerke auf den Plattformen Facebook und Instagram abrupt unterbrochen worden waren.

Der Entscheidung der Behörde, die mit der im kürzlich veröffentlichten Bulletin vom 12. Mai veröffentlichten Bestimmung formalisiert wurde, gingen über zwei Jahre komplexer Diskussionen und eines Markttests voraus, an dem mehrere Betreiber des Sektors beteiligt waren. Die von Meta vorgelegten Verpflichtungen – die aufgrund der Beobachtungen von Siae und der italienischen Phonografievereinigung (AFI) mehrmals modifiziert wurden – wurden als geeignet erachtet, die im Laufe der Untersuchung zutage getretenen Wettbewerbskritikalitäten zu beheben.

Im Einzelnen hat sich Meta verpflichtet, in gutem Glauben und innerhalb festgelegter Zeitrahmen zu verhandeln, unter anderem durch die Vereinbarung vorläufiger Vereinbarungen, falls die bestehende Lizenz vor Abschluss einer neuen Vereinbarung abläuft. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, einen unabhängigen Treuhänder zu ernennen, um etwaige Verhandlungsblockaden zu lösen. Zudem wird die Weitergabe eines Mindestmaßes an Informationen gewährleistet, um die Festlegung der Vergütung zu erleichtern.

Aus objektiver Sicht betreffen die Verpflichtungen die Lizenzen im Zusammenhang mit den sogenannten „italienischen Musikrechten“ und umfassen – wenn auch in ergänzender Form – auch nutzergenerierte Inhalte (UGC), wie von Siae gefordert. Allerdings wurde die Hoffnung der Verwertungsgesellschaft, die Verhandlungszusage in eine echte Vertragspflicht umzuwandeln, nicht erfüllt. Ebenso wenig war eine unbefristete Verlängerung der Maßnahmen vorgesehen, die für einen Zeitraum von vier Jahren in Kraft bleiben sollen.

Für die Kartellbehörde markiert die Einstellung des Verfahrens einen Balanceakt zwischen den Bedürfnissen des Marktes und dem Schutz des Wettbewerbs. „Die Verpflichtungen – so heißt es in der Bestimmung – gehen kohärent auf die dargelegten Bedenken ein und gewährleisten Transparenz und Fairness bei künftigen Verhandlungen.“

ilsole24ore

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