Schulanfangsgeld 2025: Wann wird es ausgezahlt? Der CAF-Überweisungstermin rückt näher

Die Sommerferien sind da, doch der Schulbeginn im September steht vor der Tür. Viele Familien versuchen, ihre Schulsachen schon zu Beginn des Sommers einzupacken, um den Kopf frei zu bekommen und am Tag vor Schulbeginn nicht in die Läden zu müssen. Das Problem: Für manche Haushalte sind diese Kosten schwer zu decken. Daher unterstützt der Familienbeihilfenfonds (CAF) Geringverdiener bei der Finanzierung von Heften, Stiften, Federmäppchen, Schulranzen und anderen Ausgaben für den Schulanfang, auch wenn die tatsächlichen Ausgaben nicht erfasst werden. Fast drei Millionen Franzosen profitieren von dieser Unterstützung, die ihnen in wenigen Tagen auf ihr Bankkonto überwiesen wird.
Die Auszahlung des Schulanfangsgeldes erfolgt jedes Jahr zu den gleichen oder fast gleichen Terminen: etwa Anfang August für anspruchsberechtigte Familien in Mayotte und Réunion (wo die Rückkehr in die Schule früher erfolgt als anderswo auf dem französischen Festland) und etwa am 15. August für alle anderen Gebiete. Für 2025 wurde der Auszahlungstermin von der Regierung bestätigt. Je nach Departement gibt es zwei Termine.
- 5. August 2025 für Mayotte und Réunion.
- 19. August 2025 für das französische Festland, Guadeloupe, Martinique und Guyana.
Der inflationsindexierte Betrag des Schulgeldes für 2025 ist laut den auf der CAF-Website veröffentlichten Daten deutlich gestiegen. Im Jahr 2025 beträgt der Betrag des Schulanfangsgeldes:
- Kind von 6 bis 10 Jahren: 423,48 Euro (im Vergleich zu 416,40 Euro im Jahr 2024).
- Kind von 11 bis 14 Jahren: 446,85 Euro (im Vergleich zu 439,38 Euro im Jahr 2024).
- Kind von 15 bis 18 Jahren: 462,33 Euro (im Vergleich zu 454,60 Euro im Jahr 2024).
Die Beantragung des Schulanfangsgeldes hängt von Ihrer Situation und dem Alter Ihres Kindes ab. In manchen Fällen sind keine weiteren Schritte erforderlich; die CAF zahlt das Schulanfangsgeld automatisch aus. Hier sind die Voraussetzungen und die möglichen Situationen:
- Ihr Einkommen darf eine Höchstgrenze nicht überschreiten, die sich nach der Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder richtet.
- Ihr Kind muss zwischen 6 und 18 Jahre alt sein.
- Das Kind muss außerdem eine öffentliche oder private Schule besuchen. Vergessen Sie die Schulanfangsbeihilfe, wenn Sie sich für Heimunterricht entschieden haben. Beachten Sie jedoch, dass die Beihilfe gewährt werden kann, wenn das Kind Kurse über eine Fernunterrichtsorganisation wie den CNED besucht. Ist Ihr Kind unter 18 Jahren und befindet sich in einer Ausbildung? Sie können die ARS erhalten, sofern sein Gehalt 55 % des Mindestlohns nicht übersteigt.
- Sie sind Begünstigter und haben Anspruch : Der Schulanfangsbonus wird automatisch für Ihre Kinder ausgezahlt, die am 31. Dezember nach Schulbeginn zwischen 6 und 15 Jahre alt sind.
- Für Jugendliche im Alter von 16 bis 18 Jahren reicht eine eidesstattliche Erklärung aus, die bestätigt, dass das Kind in der Schule ist. „Die CAF wird Sie im Juli per E-Mail oder Post kontaktieren, um Sie zur Durchführung dieses Vorgangs einzuladen“, heißt es auf der entsprechenden Seite der Familienbeihilfekasse.
- Ihr Kind ist unter 6 Jahre alt und kommt in die erste Klasse : Sie müssen dem CAF ein Schulzeugnis zusenden.
- Wenn Sie kein CAF-Begünstigter sind : Gehen Sie zum Abschnitt „Online-Dienste“ und klicken Sie auf „Leistungen beantragen“ und „Schulanfangszulage“. Drucken Sie anschließend das entsprechende Formular aus und senden Sie es ausgefüllt an Ihre CAF zurück.
Wenn Sie die Einkommensvoraussetzungen für die Schulanfangsbeihilfe nicht erfüllen, d. h. wenn Ihr Einkommen die oben genannten Höchstgrenzen geringfügig übersteigt, kann die CAF einen Teil der Schulanfangsbeihilfe zahlen. Dies wird als Differenz-Schulanfangsbeihilfe bezeichnet.
Welcher Höchstbetrag darf nicht überschritten werden, um das Schulanfangsgeld zu erhalten? Die Skala 2025Um Anspruch auf die Schulanfangsbeihilfe zu haben, darf das Haushaltseinkommen einen bestimmten Höchstbetrag nicht überschreiten. Die CAF berücksichtigt nicht das Einkommen des laufenden Jahres, sondern das Einkommen der letzten zwei Jahre, basierend auf Ihrer familiären Situation zum 31. Juli. Die Skala für 2025 wurde im Vergleich zu 2024 erhöht, um der Inflation Rechnung zu tragen. Sie berücksichtigt auch das Einkommen aus dem Jahr 2023, das in der Steuererklärung 2024 angegeben ist.
Hier ist die im Jahr 2025 angewandte Skala:
- Für einen Haushalt mit 1 unterhaltsberechtigten Kind: 28.444 Euro
- 2 unterhaltsberechtigte Kinder: 35.008 Euro
- 3 unterhaltsberechtigte Kinder: 41.572 Euro
- 4 unterhaltsberechtigte Kinder: 48.136 Euro
- Pro weiteres Kind: 6.564 Euro
Um Ihre Referenzeinnahme zu ermitteln, schauen Sie einfach auf das Deckblatt Ihres Steuerbescheids. Der Betrag ist unten auf der Seite mit der Referenzeinnahme angegeben.
L'Internaute