Es ist offiziell: Wenn es in Ihrem Haus oder Ihrer Garage zu Undichtigkeiten kommt, muss in diesen Fällen die Nachbarschaftsgemeinschaft die Verantwortung übernehmen.

Leckagen sind in Wohnhäusern und Garagen ein häufiges Problem und oft Anlass zu Konflikten. Es gibt Zweifel darüber, wer die Kosten für die Reparatur tragen soll. Das Gesetz ist jedoch eindeutig: In den meisten Fällen liegt die Verantwortung bei der Eigentümergemeinschaft .
In Artikel 10 des Gesetzes 49/1960 vom 21. Juli über horizontales Eigentum (LPH) heißt es, dass die Gemeinschaft der Nachbarn verpflichtet ist, „die Arbeiten und Projekte durchzuführen, die für die angemessene Instandhaltung und Erfüllung der Pflicht zur Erhaltung des Eigentums und seiner gemeinsamen Dienste und Einrichtungen erforderlich sind“.
Im selben Abschnitt heißt es, dass es sich bei den enthaltenen Maßnahmen um solche handelt, „die notwendig sind, um die grundlegenden Anforderungen an Sicherheit , Bewohnbarkeit und allgemeine Zugänglichkeit zu erfüllen, sowie um die Anforderungen an die Dekoration und alle anderen Anforderungen, die sich aus der Auferlegung der gesetzlichen Pflicht zur Erhaltung durch die Verwaltung ergeben.“
Das bedeutet: Wenn das Leck von gemeinsamen Elementen wie Dach, Terrasse, Fallrohren, Platten oder Fassaden herrührt, liegt die Reparatur in der Verantwortung der Eigentümergemeinschaft. Dies gilt auch dann, wenn die Problemquelle nur in einem Haus oder Parkplatz zugänglich ist.
„Man kann die Gemeinde bitten, einen Baumängel an einem Gemeinschaftselement zu beheben“, betont Hausverwalter Alex Nasu . Der Experte fügt hinzu, dass der Präsident einen technischen Bericht anfordern kann, um den Mangel zu bestätigen. Wenn die Kosten sehr hoch sind, muss eine Abgabe in einer außerordentlichen Sitzung genehmigt werden.
Wann liegt die Verantwortung für Leckagen beim Hauseigentümer?In bestimmten Fällen muss der Eigentümer des Hauses oder der Garage für die Reparaturkosten aufkommen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn das Leck von privaten Elementen herrührt (z. B. einem Rohr im Haus oder einer Installation, die ohne die Genehmigung des Eigentümers hinzugefügt wurde).
Wenn der Schaden jedoch auf Fahrlässigkeit bei der Instandhaltung eines Gemeinschaftselements zurückzuführen ist, liegt die Haftung dennoch bei der Gemeinschaft.
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