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Justiz: Gericht erklärt Bonusverbot für Credit-Suisse-Banker für rechtswidrig

Justiz: Gericht erklärt Bonusverbot für Credit-Suisse-Banker für rechtswidrig
Die Credit Suisse musste im März 2023 durch die UBS mit staatlicher Hilfe gerettet werden.
Die Credit Suisse musste im März 2023 durch die UBS mit staatlicher Hilfe gerettet werden. (Foto: Denis Balibouse/Reuters)

Nach der Rettung der Credit Suisse durch die UBS hat das Finanzministerium die Bank zur Streichung von Managerboni verpflichtet – zu Unrecht, wie das Bundesverwaltungsgericht nun urteilte.

Die Entscheidung des Eidgenössischen Finanzdepartements, ehemaligen Bankern der Credit Suisse ihre Boni zu kürzen oder zu streichen, weil die inzwischen bankrotte Bank von der UBS mit staatlicher Hilfe gerettet werden musste, war laut einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts rechtswidrig.

Das Finanzministerium hatte nach der Rettung der Credit Suisse durch die UBS im März 2023 eine Verordnung erlassen, welche die Credit Suisse verpflichtete, die Boni für die Mitglieder der Geschäftsleitung vollständig zu streichen. Die Boni für die eine Stufe tiefer angesiedelten Manager sollten halbiert und für die zwei Stufen tiefer angesiedelten Mitarbeiter um 25 Prozent gekürzt werden.

Das Bonusverbot war mit der Gewährung von Staatshilfen begründet worden. Am Mittwoch entschied das Bundesverwaltungsgericht nun in einem „Piloturteil“ für eine Gruppe von zwölf Betroffenen, dass die Entscheidung der Regierung rechtswidrig war. Von der Entscheidung könnten rund 1 000 Personen betroffen sein, hieß es.Weder das Finanzministerium noch die UBS hätten nachweisen können, dass auch nur einer der zwölf betroffenen Manager durch sein Handeln oder Unterlassungen übermäßige Risiken verursacht und damit die finanzielle Lage der Credit Suisse gefährdet hätte, befand das Gericht.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann beim Bundesgericht angefochten werden.

Der Pool der variablen Vergütungen, die die Credit Suisse für 2022, ihr letztes volles Jahr als unabhängige Bank, gewährte, belief sich auf 2,76 Milliarden Franken. Dieser Betrag wurde durch den Einbruch des Aktienkurses während der Übernahme drastisch reduziert. Die Verordnung des Finanzministeriums, die noch nicht ausgezahlte Boni betraf, belief sich laut Angaben des Ministeriums auf insgesamt 62 Millionen Franken.

süeddeutsche

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