Indexmieten, Mietwucher, Mietpreisbremse: Was sich beim Mieten ändern soll

Deutschland ist Mieterland. 53 Prozent der Menschen leben hier zur Miete – das ist der höchste Wert in der EU. Doch die Mieten sind in den vergangenen Jahren stark gestiegen, weswegen Forderungen laut werden, dagegen etwas zu unternehmen.
Die Bundesregierung hat sich jetzt vorgenommen, das Mietrecht neu zu gestalten. Wie das gehen kann? Wie so oft soll das zunächst eine Expertengruppe klären. Die sogenannte „Mietrechtskommission“, in der Lobbyverbände der Vermieter und Mieter sitzen und deren Federführung bei Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) liegt, hat gerade ihre Arbeit aufgenommen. Mehrere dicke Brocken liegen vor ihr. Zudem werden weitere Ideen diskutiert, wie die Mieten günstiger werden könnten. Fünf Punkten sind dabei wichtig:
Steigt die Inflation, steigt die Miete: Indexmieten sind an die Entwicklung der Verbraucherpreise gekoppelt. Wer einen solchen Vertrag abgeschlossen hat, bekam das insbesondere 2022 schmerzhaft zu spüren, als die Inflation zeitweise auf 8,8 Prozent kletterte. Anders als bei anderen Mietverträgen gibt es bei Indexmieten keine Kappungsgrenze, die eine zu starke Erhöhung der Mieten verhindert. Die schwarz-rote Koalition hat sich nun vorgenommen, Indexmieten stärker zu regulieren. Noch Ende des Jahres soll ein Referentenentwurf dazu vorgelegt werden, wie aus einer kleinen Anfrage der Grünen-Politikerin Hanna Steinmüller an die Bundesregierung hervorgeht, die dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliegt.
Dass die eigene Miete unerhört hoch ist, dürften viele Menschen denken. Ab einem bestimmten Wert sprechen aber auch Juristen von Mietwucher – und der ist verboten. Ab wann genau er eintritt, ist etwas kompliziert, weil darin die ortsübliche Vergleichsmiete einfließt und es auch darum geht, ob eine Notlage ausgenutzt wird. Liegt die Miete 50 Prozent über der örtlichen Vergleichsmiete, kann aber je nach Situation sogar eine Straftat vorliegen. Allerdings muss der Mieter das selbst merken und auch bereit sein, dagegen vorzugehen, was Kritiker als enorme Hürde sehen. Das Problem: Die hohe Miete fließt auch in den Mietspiegel ein.

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Justizministerin Hubig will nun, dass die Mietrechtskommission prüft, wie man der bisherigen Regelung „Biss verleihen kann“. Grünen-Politikerin Steinmüller kritisiert jedoch, dass die Arbeitsaufträge an die Expertengruppe bislang vage seien und mit Ergebnissen erst frühestens 2027 zu rechnen sei. Damit sei Mieterinnen und Mietern nicht geholfen, findet sie.
„Das erweckt den Eindruck, dass dringend notwendige Verbesserungen bewusst hinausgezögert werden“, sagt sie dem RND. Gerade beim Mietwucher sei dieses Zögern unverantwortlich. „Wenn Schwarz-Rot engagiert gegen Leistungsmissbrauch bei Sozialleistungen vorgehen will, sollten sie nicht tatenlos bleiben, wenn Vermieter die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt ausnutzen“, kritisiert die Parlamentarierin.
Braucht der Vermieter seine Wohnung oder sein Haus selbst und kann das gut begründen, gibt es die Eigenbedarfskündigung. Mieterbund-Präsidentin Melanie Weber-Moritz kritisiert allerdings: „Wir erleben derzeit eine deutliche Zunahme von Eigenbedarfskündigungen und gehen davon aus, dass ein signifikanter Anteil dieser Kündigungen nur vorgetäuscht sind, um die Wohnung im Anschluss an den Auszug des bisherigen Mieters hochpreisig neu anbieten zu können“, sagt sie dem RND. Der Bundesgesetzgeber müsse das dringend angehen.

Die schwarz-rote Koalition hat die Verlängerung der Mietpreisbremse beschlossen. Sie sorgt dafür, dass bei einem Neuvertrag die Miete nicht mehr als 10 Prozent über der örtlichen Vergleichsmiete liegen darf, gilt aber nur in angespannten Wohnungsmärkten und in Häusern, die vor 2014 gebaut wurden. Der Deutsche Mieterbund, der ebenfalls in der Mietrechtskommission sitzt, bemängelt zudem, dass Verstöße nicht ausreichend geahndet werden. Weber-Moritz fordert ein „empfindliches Bußgeld“.
Hubig erklärte kürzlich, alles, was ein Vermieter, der gegen die Mietpreisbremse verstoße, zu befürchten habe, sei, dass die erhöhte Miete zurückgefordert werde. „Das ist aus meiner Sicht unbefriedigend“, so die SPD-Politikerin. Sie will auch etwas dagegen unternehmen, dass die Bremse durch Kurzzeitmietverträge und die Vermietung von möblierten Wohnungen ausgehebelt wird.
Kritiker befürchten allerdings, dass die Mietpreisbremse genau das hemmt, was aktuell dringend benötigt wird: den Neubau von Wohnungen. Alles steht und fällt damit, ob es in den kommenden Jahren gelingt, das Angebot an Wohnungen auszuweiten und damit für Entspannung in den Mietmärkten zu sorgen, in denen eine zu große Nachfrage auf ein zu knappes Angebot trifft.
Bauministerin Verena Hubertz (SPD) hat mit dem „Bau-Turbo“ einen ersten Aufschlag gemacht, der dafür sorgen soll, dass die Genehmigungsverfahren in den Kommunen verkürzt werden und Wohnungen schneller entstehen können. Der muss allerdings noch grünes Licht vom Bundestag bekommen. Ob er wirklich gezündet wird, liegt dann aber bei den Kommunen. Am kommenden Mittwoch befasst sich der Bauausschuss mit dem Prestige-Projekt von Hubertz.
rnd