Sprache auswählen

German

Down Icon

Land auswählen

America

Down Icon

Briten über dem gesetzlichen Rentenalter könnten Anspruch auf 441 Pfund haben – nichts mit der Winter-Brennstoffzahlung zu tun

Briten über dem gesetzlichen Rentenalter könnten Anspruch auf 441 Pfund haben – nichts mit der Winter-Brennstoffzahlung zu tun

Ältere Frau liest zu Hause einen Brief.

Briten über dem gesetzlichen Rentenalter könnten Anspruch auf eine Zahlung von 441 Pfund haben – nichts mit Winterbrennstoff zu tun (Bild: Getty)

Tausende staatliche Rentner können ihr Einkommen möglicherweise um 441 £ pro Monat aufbessern, indem sie das Pflegegeld des Ministeriums für Arbeit und Renten ( DWP ) beantragen.

Das Pflegegeld ist eine Leistung für Personen über dem gesetzlichen Rentenalter (derzeit 66 Jahre), die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung Hilfe bei der persönlichen Pflege oder Betreuung benötigen. Anspruchsberechtigt sind unter anderem Arthritis , Asthma und Hörverlust . Die Leistung ist nicht einkommensabhängig, Einkommen und Ersparnisse werden daher nicht berücksichtigt. Dennoch entgehen jährlich Milliarden Pfund dieser Unterstützung. Laut dem jüngsten Bericht von Policy in Practice zu diesem Thema werden jährlich rund 5,2 Milliarden Pfund der Leistung nicht in Anspruch genommen.

Ministerium für Arbeit und Renten

Die Unterstützung wird nicht automatisch ausgezahlt – man muss sie beantragen. (Bild: Getty)

Anspruchsberechtigte erhalten entweder den niedrigeren oder den höheren Satz der Zahlung.

Der Betrag, den Sie erhalten, wird auf Grundlage des benötigten Hilfebedarfs berechnet und nicht auf Grundlage der aktuellen Hilfe, die Sie erhalten oder nicht erhalten.

Nach der diesjährigen Leistungserhöhung um 1,7 % erhalten diejenigen, die Anspruch auf den höchsten Satz haben, rund 441,60 £ pro Monat, was rund 5.740,80 £ pro Jahr entspricht.

Hier erfahren Sie alles Wissenswerte zum Pflegegeld .

Personen können Pflegegeld beantragen, wenn sie das gesetzliche Rentenalter von 66 Jahren erreicht haben und Folgendes zutrifft:

  • Sie haben eine körperliche Behinderung (einschließlich sensorischer Behinderung, zum Beispiel Blindheit), eine geistige Behinderung (einschließlich Lernschwierigkeiten) oder einen Gesundheitszustand
  • Ihre Behinderung oder ihr Gesundheitszustand ist so schwerwiegend, dass sie zu ihrer eigenen Sicherheit oder der Sicherheit anderer Hilfe bei der Selbstversorgung oder die Aufsicht einer Person benötigen.
  • Sie brauchen diese Hilfe seit mindestens sechs Monaten.

Antragsteller müssen sich zum Zeitpunkt der Antragstellung in Großbritannien – England, Schottland oder Wales – aufhalten. Ausnahmen gelten jedoch für Angehörige der Streitkräfte und deren Familien. Sie müssen außerdem mindestens zwei der letzten drei Jahre in Großbritannien gelebt haben. Diese Voraussetzung gilt nicht für Flüchtlinge oder Personen mit humanitärem Schutzstatus.

Darüber hinaus müssen die Antragsteller ihren gewöhnlichen Wohnsitz im Vereinigten Königreich, in Irland, auf der Isle of Man oder auf den Kanalinseln haben und dürfen keiner Einwanderungskontrolle unterliegen, es sei denn, sie sind gesponserte Einwanderer.

Sie können jedoch keinen Anspruch geltend machen, wenn Sie bereits Disability Living Allowance (DLA), Personal Independence Payment (PIP), Adult Disability Payment (ADP) oder Scottish Adult Disability Living Allowance (SADLA) erhalten.

Wer in Schottland lebt, muss anstelle der Attendance Allowance eine Pension Age Disability Payment beantragen.

In einer Erklärung des DWP heißt es: „Sie müssen nur dann an einer Beurteilung teilnehmen, um Ihre Berechtigung zu prüfen, wenn unklar ist, wie sich Ihre Behinderung oder Ihr Gesundheitszustand auf Sie auswirkt. Wenn Sie eine Beurteilung benötigen, erhalten Sie einen Brief mit den Gründen und der Adresse. Während der Beurteilung werden Sie von einem Arzt untersucht.“

Die höheren und niedrigeren Sätze für das Pflegegeld im Steuerjahr 2025/26 lauten:

  • Niedrigerer Preis: 73,90 £ pro Woche
  • Höherer Satz: 110,40 £ pro Woche.

Personen, die tagsüber oder nachts Hilfe benötigen, haben möglicherweise Anspruch auf den niedrigeren Unterstützungssatz. Personen, die sowohl tagsüber als auch nachts Hilfe benötigen oder an einer unheilbaren Krankheit leiden, haben möglicherweise Anspruch auf den höheren Satz.

Wichtig ist, dass die Empfänger dieses Geld nicht speziell für die Pflege ausgeben müssen; es kann auch für andere Ausgaben, wie beispielsweise Haushaltsrechnungen, verwendet werden. Die Leistung ist nicht einkommensabhängig, sodass Ersparnisse und Einkommen weder die Anspruchsberechtigung noch andere Leistungen beeinflussen, die eine Person möglicherweise bereits erhält.

Um einen Antrag zu stellen, müssen Einzelpersonen ein Formular für die Pflegebeihilfe ausfüllen und darin detailliert angeben, welche Unterstützung sie benötigen und welche Hilfe sie nicht benötigen.

Formulare erhalten Sie telefonisch unter 0800 731 0122 oder direkt von der Website der Regierung . Sie können den Antrag auch online stellen.

Daily Express

Daily Express

Ähnliche Nachrichten

Alle News
Animated ArrowAnimated ArrowAnimated Arrow