TC BAKIRKÖY 1. OBERES STRAFGERICHT

Nummer: E.74044214-2019/175-Strafakte Betreff: Am Ende des Prozesses vor unserem Gericht gegen den Angeklagten İrhan UÇAN (TC 44533430286) wegen des Verbrechens der Einfuhr von Waren in das Land ohne teilweise oder vollständige Entrichtung von Zöllen durch irreführende Transaktionen und Verhaltensweisen sowie Fälschung offizieller Dokumente wurde er gemäß Artikel 3/2 des Gesetzes Nr. 5607, Artikel 204/1 des TCK zu 2 Jahren, 9 Monaten und 22 Tagen Gefängnis und einer Geldstrafe von 120,00 TL verurteilt. Gemäß Artikel 12 des Gesetzes Nr. 7201 wurde entschieden, dass er zu 2 Jahren und 1 Monat Gefängnis verurteilt wird. Die in seiner Abwesenheit ergangene Entscheidung und die Berufungsanträge der Parteien konnten nicht zugestellt werden, da unter den vom Beklagten İrhan Uçan angegebenen Adressen und bei der durchgeführten Adresssuche keine zustellungsfähige Adresse gefunden wurde. Die Entscheidung wird hiermit gemäß den einschlägigen Bestimmungen des Bekanntmachungsgesetzes Nr. 7201 durch Bekanntmachung in der Zeitung bekannt gegeben. Die Entscheidung gilt 15 Tage nach dem Datum der Veröffentlichung als zugestellt. Innerhalb von zwei Wochen ab diesem Datum ist Berufung beim Regionalgericht Istanbul einzulegen, indem bei unserem Gericht oder dem nächstgelegenen Gericht mündlich oder schriftlich Berufung eingelegt wird. 12.09.2025
Pressenummer: ILN02293639 #ilan.gov.tr
ahaber