REPUBLIK TÜRKEI ISTANBUL 42. STRAFGERICHT ERSTER INSTANZ

ANKÜNDIGUNG AKTENNUMMER : 2020/445 HauptENTSCHEIDUNG NR .: 2025/293 Entscheidung Als Ergebnis des gegen den Angeklagten ŞAKİRCAN AÇİLVO, Sohn von Cuma Murad und Zeynep, geboren 1980 in Turkmenistan, geführten Prozesses mit der oben aufgeführten Entscheidung und den Entscheidungsnummern unseres Gerichts wurde entschieden, dass der Angeklagte wegen Diebstahls gemäß Artikel 142/2-h, 35/1-2, 62/1, 53/1 des türkischen Strafgesetzbuches zu einer Freiheitsstrafe von 2 JAHREN und 1 MONAT verurteilt wird. Da sich jedoch herausstellte, dass der Angeklagte trotz aller Durchsuchungen nicht gefunden werden konnte und ihm die begründete Entscheidung unseres Gerichts nicht mitgeteilt wurde; 1- GEMÄSS DER ANKÜNDIGUNG der Zusammenfassung des Urteils gemäß Artikel 29 des Mitteilungsgesetzes Nr. 7201,
2. Es wurde beschlossen, dass das Urteil 15 Tage nach Bekanntgabe als bekannt gegeben gilt. Innerhalb der gesetzlichen Frist von zwei Wochen ab Bekanntgabe muss der Gerichtsschreiber per Antrag oder mündlich bei unserem Gericht oder dem örtlichen Strafgericht erster Instanz einen Bericht einreichen und diesen vom Richter genehmigen lassen. Wird ein Antrag bei der Gefängnisverwaltung zur Weiterleitung an unser Gericht gestellt, kann beim Bezirksgericht Istanbul Berufung eingelegt werden. Andernfalls, sofern innerhalb dieser Frist kein Antrag gestellt wird, ist das Urteil endgültig und wird bekannt gegeben. 16.07.2025
ahaber