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Aserbaidschan fliegt

Aserbaidschan fliegt

Das am 15. November 2024 unterzeichnete Abkommen „Tourismuskooperation zwischen der Regierung der Republik Türkei und der Regierung der Republik Aserbaidschan“ trat mit der Veröffentlichung des Präsidialerlasses im Amtsblatt in Kraft.

Gemäß der Vereinbarung werden die Parteien ihre Zusammenarbeit im Tourismusbereich im Einklang mit ihrer nationalen Gesetzgebung intensivieren. Das Ministerium für Kultur und Tourismus (Türkei) und die Staatliche Tourismusagentur (Aserbaidschan) sind für die Umsetzung dieser Zusammenarbeit verantwortlich. Die Parteien werden sich über diplomatische Kanäle über etwaige Änderungen in den zuständigen Institutionen informieren.

Zwischen beiden Ländern ist eine intensive Zusammenarbeit geplant, insbesondere in den Bereichen Tourismusförderung und -marketing. In diesem Zusammenhang fördern beide Länder die gegenseitige Aufnahme von Pressevertretern, Schriftstellern, Filmproduzenten, Reiseveranstaltern und Fluggesellschaften im Rahmen ihrer jeweiligen Budgets und Programme. Es werden gemeinsame Werbetreffen, Werbereisen und Rundreisen organisiert. Darüber hinaus werden gemeinsame Reiserouten zwischen beiden Ländern entwickelt und Marketingmaßnahmen zur Steigerung der Touristenzahlen durchgeführt. Informationen zum Schutz der natürlichen Ressourcen und des kulturellen Erbes mit touristischem Wert werden ausgetauscht, und die Zusammenarbeit im Bereich des Gastronomietourismus wird ausgebaut.

Die Parteien werden den Transfer erfolgreicher Praktiken und Erfahrungen fördern, indem sie dem Austausch von Fachwissen im Tourismusbereich besondere Bedeutung beimessen. Gleichzeitig werden sie sich im Rahmen internationaler Tourismusorganisationen gegenseitig unterstützen und gemeinsame Maßnahmen anstreben.

Ein weiterer Schwerpunkt des Abkommens liegt auf Tourismusinvestitionen. So soll es einen Informations- und Erfahrungsaustausch zu Themen wie der Übertragung öffentlicher Immobilien an Investoren, der Entwicklung von Infrastrukturinvestitionen in Tourismusregionen, der Inspektion und Zertifizierung von Einrichtungen, Vorschriften für Reisebüros sowie der Erhebung und Weitergabe von Tourismusstatistiken geben.

Zum anderen werden die Parteien gemeinsam die berufliche Ausbildung im Tourismus weiterentwickeln, duale Studiengänge unterstützen, Erfahrungen im Bildungstourismus austauschen und Stipendienmöglichkeiten ausloten, um Fachkräfte für die Arbeit in Tourismusunternehmen auszubilden.

Eventuelle Streitigkeiten, die sich aus dem Abkommen ergeben könnten, werden auf diplomatischem Wege, durch gegenseitige Konsultationen und Verhandlungen beigelegt.

Die Parteien können dem Vertrag auch im gegenseitigen schriftlichen Einvernehmen neue Artikel hinzufügen oder bestehende Artikel ändern. Solche Änderungen werden in separaten Protokollen festgehalten und treten in Kraft.

Alle in der Vereinbarung vorgesehenen Aktivitäten werden im Einklang mit den Gesetzen der Parteien und den finanziellen Grenzen der akzeptierenden Partei im Rahmen einer vor der Aktivität getroffenen gegenseitigen Vereinbarung durchgeführt.

Das Abkommen tritt in Kraft, sobald sich die Parteien auf diplomatischem Weg schriftlich über den Abschluss ihrer internen Genehmigungsverfahren informieren. Das Abkommen ist zunächst fünf Jahre gültig und verlängert sich automatisch alle fünf Jahre, sofern nicht eine der Parteien eine Kündigung beantragt. Auch im Falle einer Kündigung werden die laufenden Aktivitäten bis zu ihrem Abschluss fortgesetzt.

Mit diesem neuen Abkommen wurde das alte, am 2. November 1992 in Ankara unterzeichnete und noch immer gültige Abkommen zur Tourismuskooperation aufgehoben.

İstanbul Gazetesi

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