Sprache auswählen

German

Down Icon

Land auswählen

Turkey

Down Icon

Achtung an alle Fahrzeugverkäufer! Die neue Regelung ist ab sofort für alle Fahrzeuge verbindlich

Achtung an alle Fahrzeugverkäufer! Die neue Regelung ist ab sofort für alle Fahrzeuge verbindlich

Das Handelsministerium gab bekannt, dass der Umfang des elektronischen Anzeigenverifizierungssystems (EİDS), das eine Identitäts- und Autorisierungsüberprüfung in Fahrzeuganzeigen vorschreibt, erweitert wurde. In der Erklärung des Ministeriums heißt es, dass ab dem 16. Juni 2025 die EİDS-Autorisierungsüberprüfung in allen Fahrzeuganzeigen obligatorisch sein wird.

Mit der EİDS-Anwendung können Fahrzeuganzeigen nur vom Fahrzeughalter, Verwandten ersten und zweiten Grades, Ehepartnern oder autorisierten Galerien geschaltet werden. Ziel ist es, die Schaltung von Anzeigen durch Unbefugte zu verhindern.

Um gefälschte Anzeigen, nicht registrierte Aktivitäten und spekulative Preisbildungen zu verhindern, änderte das Ministerium die Verordnung am 31. August 2023 und führte in diesem Zusammenhang eine Verpflichtung zur Identitäts- und Berechtigungsprüfung für Werbeplattformen ein. In der ersten Phase begann die Identitätsprüfung am 1. November 2023, in der zweiten Phase wurde die Berechtigungsprüfung am 7. April 2025 eingeführt, allerdings nur für Fahrzeuganzeigen der Modelljahre 2023, 2024 und 2025.

In der Erklärung des Handelsministeriums heißt es: „Wir setzen unsere Bemühungen, spekulative Preisbildungen und Verbraucherbeschwerden auf dem Automobilmarkt zu verhindern und eine faire und stabile Marktstruktur zu schaffen, mit Entschlossenheit fort.“

Erklärung des Ministeriums:

Als Handelsministerium setzen wir unsere Bemühungen ununterbrochen fort, falsche, irreführende oder gefälschte Fahrzeuganzeigen zu verhindern, die über anonyme Mitgliedschaften auf Anzeigenplattformen veröffentlicht werden, die Dienste im elektronischen Umfeld anbieten, sowie Werbeverschmutzung und nicht registrierte Händleraktivitäten ohne Autorisierungsdokumente zu verhindern. Um gefälschte Fahrzeuganzeigen, spekulative Preiserhöhungen und Verbraucherbeschwerden im Automobilsektor zu verhindern, wurde Anzeigenplattformen mit der von unserem Handelsministerium am 31. August 2023 verabschiedeten Verordnungsänderung die Verpflichtung zur Identitäts- und Autorisierungsprüfung auferlegt. Um die Umsetzung dieser Verpflichtungen zu gewährleisten, wurde von unserem Ministerium das Elektronische Anzeigenüberprüfungssystem (EIDS) eingerichtet. In diesem Rahmen wird dank der Integration von Anzeigenplattformen in EIDS seit dem 1. November 2023 eine Identitätsüberprüfung von Fahrzeuganzeigen durchgeführt, und Personen, die ihre Identitätsinformationen nicht verifizieren, können keine Anzeigen mehr auf Anzeigenplattformen schalten.

Die zweite Phase des EİDS, die Autorisierungsüberprüfung, wurde am 7. April 2025 nur für Fahrzeuganzeigen der Modelljahre 2023, 2024 und 2025 implementiert. Seit diesem Monat, dem 16. Juni 2025, ist die Beantragung der EİDS-Autorisierungsüberprüfung für alle Fahrzeuganzeigen obligatorisch. Somit können mit der Beantragung der EİDS-Autorisierungsüberprüfung Anzeigen nur von autorisierten Autowerkstätten aufgegeben werden, die vom Fahrzeughalter oder vom Fahrzeughalter, Blutsverwandten 1. und 2. Grades sowie dem Ehepartner des Fahrzeughalters autorisiert sind. Nicht autorisierte Personen können keine Anzeigen aufgeben. Als Handelsministerium setzen wir unsere Aktivitäten entschlossen fort, um spekulative Preisbildungen auf dem Automobilmarkt und Verbraucherbeschwerden zu verhindern und eine faire, wettbewerbsfähige und stabile Marktstruktur in der Branche zu etablieren. Mit freundlichen Grüßen an die Öffentlichkeit.

Tele1

Tele1

Ähnliche Nachrichten

Alle News
Animated ArrowAnimated ArrowAnimated Arrow