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ZUS beginnt mit der Auszahlung der Witwenrente. Erste Überweisungen in Kürze

ZUS beginnt mit der Auszahlung der Witwenrente. Erste Überweisungen in Kürze

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Neue Rente der Sozialversicherungsanstalt (ZUS). Zahlungen für Witwen und Witwer beginnen im Juli

Ab Juli 2025 zahlt die Sozialversicherungsanstalt eine neue Leistung aus, die sogenannte Witwenrente. Sie soll Menschen, die ihren Ehepartner verloren haben, finanzielle Stabilität bieten. Obwohl das Gesetz bereits 2024 verabschiedet wurde, werden die Zahlungen erst jetzt Realität.

Die Witwenrente ist eine neue Rechtslösung, die durch ein im Dezember 2024 vom Sejm verabschiedetes Gesetz eingeführt wurde. Ziel der Leistung ist es, die finanzielle Situation von Personen zu verbessern, die nach dem Tod ihres Ehepartners einen erheblichen Teil ihres Haushaltsbudgets verlieren .

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Ab Juli 2025 können Witwen und Witwer zwischen zwei Optionen wählen:

  • Sie erhalten 100 % Ihrer Rente und 15 % der Rente oder Invaliditätsrente Ihres verstorbenen Ehepartners
  • Beibehaltung von 100 % der Leistung der verstorbenen Person und gleichzeitiger Erhalt von 15 % Ihrer aktuellen Leistung

Wichtig ist, dass dieser Prozentsatz ab dem 1. Januar 2027 auf 25 % steigt. Dann wird das Haushaltsbudget einer Einzelperson noch stabiler sein.

Wer kann eine Witwenrente erhalten? Voraussetzungen für die Gewährung

Laut ZUS wird die Witwenrente nicht automatisch gewährt . Um diese zusätzlichen finanziellen Mittel erhalten zu können, müssen Sie einen entsprechenden Antrag stellen. Zu den Voraussetzungen für den Erhalt der Leistung gehören:

  • Erreichen des Rentenalters oder Anspruch auf eine Invaliditätsrente
  • der verstorbene Ehegatte muss eine Rente oder Invaliditätsrente bezogen haben (oder einen begründeten Anspruch darauf gehabt haben)
  • Bestehen einer ehelichen Beziehung zum Zeitpunkt des Todes (und keine neue Ehe)
  • Erwerb des Anspruchs auf Hinterbliebenenrente nach dem Tod des Verstorbenen frühestens vor Vollendung des 55. Lebensjahres bei Frauen und des 60. Lebensjahres bei Männern
Wie hoch ist die Witwenrente? Beispielrechnungen

Die Höhe der Witwenrente hängt von der gewählten Option ab . Wenn beispielsweise eine der Personen eine Rente von 3.000 PLN erhält und der verstorbene Ehepartner 4.000 PLN, gibt es zwei mögliche Optionen:

  • Aufrechterhaltung der eigenen Rente in Höhe von 3.000 PLN und Erhalt von zusätzlichen 15 Prozent der Rente nach dem Tod des Ehepartners, was in diesem Fall zusätzliche 600 PLN bedeutet
  • Überweisung von 4.000 PLN an den verstorbenen Ehepartner und zusätzlicher Erhalt von 15 Prozent Ihrer eigenen Rente, d. h . 450 PLN
Ab wann zahlt die ZUS Leistungen aus? Zeitplan

Die ersten Überweisungen werden anspruchsberechtigte Personen im Juli 2025 erreichen. Die Leistung wird an Standardterminen ausgezahlt, d. h. gemäß dem ZUS-Zahlungsplan: 1., 6., 10., 15., 20. und 25. Tag des Monats.

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Wichtig: Fällt der Auszahlungstermin auf einen arbeitsfreien Tag (z. B. Wochenende oder Feiertag), wird die Auszahlung auf einen früheren Werktag verschoben. Dies ist am 6. und 20. Juli der Fall. Senioren erhalten die Leistungen dann am 4. bzw. 18. Juli.

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