Vernichtet Krieg Kredite? Wir klären Ihre Zweifel

Wachsende geopolitische Spannungen werfen in der öffentlichen Debatte zunehmend die Frage auf, welche Auswirkungen große Krisen auf das tägliche Leben haben könnten. Neben Fragen der Sicherheit und wirtschaftlichen Stabilität ist dabei ein ebenso wichtiger Aspekt des Lebens zu erwähnen: die persönlichen Finanzen.
Hypotheken und Privatkredite werden über Jahrzehnte hinweg aufgenommen , und niemand kann vorhersagen, welche Umstände in dieser Zeit eintreten werden. Bewaffnete Konflikte stellen eine Ausnahmesituation dar und geben Anlass zur Sorge hinsichtlich der Zukunft der Bankverbindlichkeiten.
Es lohnt sich zu verstehen, wie rechtliche und finanzielle Mechanismen in solchen Realitäten funktionieren und welche Szenarien im Kriegsfall für Kreditnehmer gelten können .
Darlehensvertrag während des KriegesKrieg löscht keine Kredite . Der mit der Bank geschlossene Vertrag bleibt unabhängig von den Ereignissen in Kraft. Selbst wenn das mit der Hypothek belastete Eigentum durch Krieg zerstört wird, verschwindet die Schuld nicht . Der Kreditnehmer bleibt zur Rückzahlung der Raten verpflichtet, da die Sicherheiten in Form einer Wohnung oder eines Hauses nur ein zusätzliches Element sind – das Wichtigste ist die persönliche Verpflichtung . Dies ist gesetzlich vorgeschrieben, aber dies sind rein theoretische Überlegungen. Das Beispiel der Ukraine zeigt, dass die Behörden in dieser Angelegenheit eine bedeutende Rolle spielen können. Mehr dazu später.
Wie Analysen der OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung), des IWF (Internationaler Währungsfonds) und der Europäischen Zentralbank zeigen, destabilisieren bewaffnete Konflikte zwar das Finanzsystem , führen aber nicht automatisch zur Aufhebung von Kreditverpflichtungen, die nach wie vor die Grundlage wirtschaftlicher Transaktionen bilden.
In Extremsituationen können Banken Kreditpausen , Ratenstundungen oder eine Verlängerung der Rückzahlungsfrist anbieten (sind dazu aber nicht verpflichtet). Diese Entscheidungen hängen jedoch von der Politik des Finanzinstituts oder staatlichen Vorschriften ab. Durch die Ausrufung des Kriegszustands kann ein Staat Vorschriften zum Schutz seiner Bürger erlassen.
Versicherung und KriegsrisikoViele Kreditnehmer verlassen sich auf eine Versicherung. Standardmäßige Gebäudeversicherungen schließen jedoch die Haftung für Schäden aus, die durch Krieg oder Terroranschläge verursacht werden. Das bedeutet, dass der Versicherer selbst bei einer vollständigen Zerstörung des Gebäudes in der Regel nicht für die Schäden aufkommt . Bedenken Sie außerdem, dass ein Wertverlust der Immobilie keinen Einfluss auf die Höhe der Bankschuld hat.
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Kommt der Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, hat die Bank das Recht, die Schulden einzutreiben und im Falle einer Hypothek auch das Eigentum zu beschlagnahmen. Dies kann unter Kriegsbedingungen äußerst schwierig sein, die Schulden selbst verfallen jedoch nicht.
Der Krieg in der Ukraine und BankkrediteIn einigen Ländern, wie etwa der Ukraine, ordnete der Staat den Banken lediglich an, die Eintreibung von Schulden vorübergehend auszusetzen . Dies zeigte, dass der tatsächliche Umfang der Verpflichtungen von den Entscheidungen der Regierung und den Möglichkeiten der Wirtschaft abhängt.
Einen Tag vor der russischen Aggression wies die ukrainische Zentralbank die Geschäftsbanken an, ausstehende Raten nicht als Zahlungsrückstände zu behandeln und folglich weder Inkassomaßnahmen einzuleiten noch Verträge zu kündigen. Diese Empfehlung bleibt einen Monat nach dem offiziellen Kriegsende in Kraft.
Was kann ein Kreditnehmer tun?Der wichtigste Schritt in einer schwierigen Situation ist die Kontaktaufnahme mit der Bank . Vorausgesetzt natürlich, das ist möglich. In einem Kriegsgebiet ist es nicht immer möglich, die Hotline zu erreichen oder die nächste Filiale aufzusuchen. Kunden können Folgendes beantragen:
- Aussetzung der Ratenrückzahlungen ganz oder teilweise
- Umschuldung, z.B. Verlängerung der Kreditlaufzeit
- Änderung des Rückzahlungsplans
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Darüber hinaus sieht das polnische Recht die Möglichkeit vor , die Klausel „rebus sic stantibus“ zu verwenden , die im Falle außergewöhnlicher und unvorhergesehener Umstände eine Änderung der Vertragsbedingungen zulässt.

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