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Nicht jeder Senior erhält eine Witwenrente. Die Sache hat einen Haken.

Nicht jeder Senior erhält eine Witwenrente. Die Sache hat einen Haken.

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Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine Witwenrente zu erhalten?

Die Witwenrente ist eine neue Lösung, die es Senioren ermöglicht, ihre Leistungen mit einem Teil der Hinterbliebenenrente nach dem Tod des Ehepartners zu kombinieren. Sie stößt bei den Polen auf großes Interesse. Die Sozialversicherungsanstalt (ZUS) berichtete kürzlich, dass bereits über eine Million Anträge auf Unterstützung gestellt wurden. Allerdings wird nicht jeder davon Gebrauch machen. Die ZUS gibt an, welche Kriterien erfüllt sein müssen, und es ist auch möglich, dass die Mittel zurückgezahlt werden müssen.

Die Witwenrente gilt ab dem 1. Juli 2025, Anträge können jedoch bereits ab Januar gestellt werden. Es handelt sich um eine Form der finanziellen Unterstützung für ältere Menschen, die die Möglichkeit bietet, zwei Leistungen zu kombinieren: eine Hinterbliebenenrente nach dem Tod des Ehepartners und beispielsweise eine eigene Rente. Eine der beiden Leistungen wird vollständig ausgezahlt, die andere zu 15 %. Ab 2027 erhöht sich dieser Zuschlag auf 25 %.

Witwenrente nicht für jeden. Diese Voraussetzungen sind entscheidend

Obwohl dies für viele Senioren eine echte Hilfe ist, hat nicht jeder Anspruch darauf. Eine der Hauptvoraussetzungen ist, nicht in einer neuen Ehe zu sein. In den Bescheiden, die den Antragstellern in Kürze vorliegen, wurde betont, dass die Eingehung einer neuen Ehe die Einstellung der Zahlungen zur Folge hat.

Darüber hinaus ist der Rentenempfänger verpflichtet, die Sozialversicherungsanstalt über die Änderung seines Familienstands zu informieren, berichtet die Tageszeitung „Fakt“. Erfolgt eine solche Meldung nicht, kann die ZUS die Rückerstattung zu Unrecht gezahlter Beträge verlangen.

SIEHE: Heute ist es soweit. ZUS beginnt mit der Auszahlung von Witwenrenten

Was schließt die Inanspruchnahme einer Witwenrente noch aus? Die Gesamtsumme der Leistungen darf das Dreifache der niedrigsten Rente nicht überschreiten . Derzeit liegt dieser Schwellenwert bei 5.636,73 PLN brutto. Bei Überschreitung wird die Leistung entsprechend gekürzt. Personen, die Anspruch auf eine Rente in Höhe oder über diesem Schwellenwert haben, haben keinen Anspruch auf Witwenrente.

Eine weitere Voraussetzung ist die sogenannte eheliche Gemeinschaft bis zum Todestag des Ehepartners. Die ZUS erklärt, dass es sich dabei nach der Rechtsprechung nicht nur um die formelle Ehe, sondern auch um das tatsächliche Zusammenleben handelt – das Zusammenleben, die Zusammenarbeit zum Wohle der Familie sowie körperliche, materielle und emotionale Bindungen.

Neue Hilfen für Senioren. Wann werden die Zahlungen geleistet?

Neben den oben genannten Einschränkungen gibt es auch ein Alterskriterium . Um eine Witwenrente zu erhalten, müssen Frauen und Männer das Rentenalter, also 60 bzw. 65 Jahre, erreichen. Darüber hinaus darf der Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente bei diesen Personen nicht vor Vollendung des 55. Lebensjahres (Frauen) bzw. 60. Lebensjahres (Männer) entstehen. Sind alle diese Voraussetzungen nicht erfüllt, führt dies zu einem negativen Bescheid (gegen den jedoch Berufung eingelegt werden kann).

SIEHE: Polnische Senioren in einer einzigartigen Situation. Deutsche und der Rest können sie beneiden

Die Termine, an denen die Sozialversicherungsanstalt die Leistungen an Senioren überweist, sind bereits bekannt. Die Überweisungen erfolgen am 1., 6., 10., 15., 20. und 25. des Monats . Fällt das Datum auf einen arbeitsfreien Tag, erfolgt die Auszahlung früher (z. B. am 4. und 18. Juli, da der 6. und 20. auf einen Sonntag fallen).

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