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Hitze am Arbeitsplatz. Der Arbeitgeber hat bestimmte Pflichten gegenüber dem Arbeitnehmer

Hitze am Arbeitsplatz. Der Arbeitgeber hat bestimmte Pflichten gegenüber dem Arbeitnehmer

Hitzewellen, Schneestürme und Stürme beeinträchtigen zweifellos die Leistungsfähigkeit von Arbeitnehmern. In einem europäischen Land können Arbeitnehmer den sogenannten Wetterurlaub in Anspruch nehmen, wenn die Wetterbedingungen ihre Arbeit verhindern. In Polen gewinnt das Thema zusätzlicher Freizeit aus diesem Grund erst jetzt an Bedeutung.

Schlechtwetterurlaub? Diese Lösung wurde in Spanien eingeführt. Sie ist eine Reaktion auf Situationen, in denen Wetterbedingungen die Arbeit tatsächlich stören oder eine Gefahr für Gesundheit und Leben darstellen (wie es 2024 in Valencia der Fall war). Dazu gehören starke Regenfälle, Schneestürme oder außergewöhnlich hohe Temperaturen.

Spanien als Vorbild

Die neuen Regelungen gelten in Spanien ab der zweiten Jahreshälfte 2024 und sind eine Reaktion auf extreme Wetterereignisse. Arbeitnehmer können bis zu vier Tage pro Jahr bei vollem Lohnausgleich freinehmen . Die Bedingung: Die spanische Wetterbehörde AEMET gibt eine orange oder rote Wetterwarnung aus .

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Dies ist jedoch nicht das Ende der Möglichkeiten. Der Arbeitgeber kann auch die Arbeitsorganisation an die prognostizierten Bedingungen anpassen. Die Vorschriften erlauben unter anderem, den Arbeitstag zu verkürzen und den Beginn oder das Ende der Schicht zu verschieben.

Wetter Urlaub? In Polen, Wasser und Heizung für jetzt

Im polnischen Recht gibt es keinen Wetterurlaub, aber Arbeitgeber müssen auf die Arbeitsbedingungen reagieren. Eine dieser Verpflichtungen besteht darin, den Mitarbeitern ausreichend Flüssigkeit zur Verfügung zu stellen .

In der Verordnung des Ministers für Arbeit und Sozialpolitik vom 26. September 1997 heißt es in Absatz 112: „Der Arbeitgeber ist verpflichtet, allen Arbeitnehmern Trinkwasser oder andere Getränke zur Verfügung zu stellen und Arbeitnehmern, die ständig oder zeitweise unter besonders schwierigen Bedingungen beschäftigt sind, neben Wasser auch andere Getränke zur Verfügung zu stellen. Menge, Art und Temperatur dieser Getränke sollten den Arbeitsbedingungen und den physiologischen Bedürfnissen der Arbeitnehmer angepasst sein (...)“.

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In der Praxis bedeutet dies, dass jeder Arbeitnehmer, unabhängig davon, ob er körperlich arbeitet oder seinen Tag im Büro verbringt, das Recht auf Zugang zu Wasser oder Getränken hat.

Der Arbeitgeber muss für eine angemessene Temperatur am Arbeitsplatz sorgen, die bei leichter körperlicher Arbeit oder Büroarbeit mindestens 18 Grad Celsius und in anderen Fällen mindestens 14 Grad Celsius beträgt. Bei Arbeiten im Freien oder in unbeheizten Räumen muss das Unternehmen seinen Mitarbeitern die Möglichkeit zum Aufwärmen, Schutz vor Niederschlag und zum Wechseln der Kleidung sowie gegebenenfalls sichere Wärmequellen bieten.

Stehen Änderungen im Arbeitsgesetzbuch bevor?

Immer häufiger wird geäußert, dass der Klimawandel den Gesetzgeber dazu veranlassen könnte, neue Lösungen im Arbeitsrecht zu erwägen. Wie die Website kadry.infor.pl erklärt, könnte Wetterurlaub in verschiedenen Formen in Betracht gezogen werden:

  • bei Naturkatastrophen (z.B. Überschwemmungen)
  • bei plötzlichen Wetteränderungen, die das Wohlbefinden beeinträchtigen (z. B. Druckspitzen)
  • in Situationen, die es unmöglich machen, zur Arbeit zu kommen, z. B. Schneestürme oder heftige Stürme, die den Strom abschalten, oder Hitze über 35 Grad

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Vielleicht wird die Hochwassersituation im Jahr 2024, als Teile Polens mit Überschwemmungen zu kämpfen hatten, ein Impuls für weitere Gesetzgebungsarbeiten sein. Damals führte der Gesetzgeber als Reaktion auf das Ausmaß der Zerstörung vier zusätzliche Urlaubstage auf Antrag, 20 freie Tage zur Beseitigung der Hochwasserfolgen und stündlichen Urlaubsanspruch (bis zu fünf Tage) ein.

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