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Hausbauverbot. Grundstückspreise werden reagieren

Hausbauverbot. Grundstückspreise werden reagieren
  • Bis Mitte nächsten Jahres müssen die Kommunen Generalpläne verabschieden, die die bisherigen Raumordnungsstudien ersetzen.
  • Aus Angst vor neuen Regelungen beantragen Grundstückseigentümer massenhaft Bebauungsauflagen nach den geltenden Vorschriften.
  • Juristen weisen darauf hin, dass die neuen Regelungen möglicherweise verfassungswidrig seien, weil sie Eigentumsrechte einschränken, ohne eine Entschädigung zu garantieren.

Die Kommunen sind verpflichtet, Generalpläne auszuarbeiten, die die derzeit geltenden Studien über Bedingungen und Richtungen der Raumentwicklung ersetzen.

Ab diesem Datum ist die Aufstellung örtlicher Raumordnungspläne und der Erlass von Bebauungsplanbescheiden nur noch in Gemeinden zulässig, die zuvor einen Flächennutzungsplan beschlossen haben.

Was genau ist diese Änderung?

  • Der Generalplan jeder Gemeinde in Polen muss für das gesamte Gemeindegebiet angenommen werden;
  • die Gemeinden haben bis zum 30. Juni 2026 Zeit, es zu übernehmen;
  • Die Umsetzung der Reform ist eine der von der KPO kofinanzierten Aufgaben.

Diese Generalpläne zeigen genau, wo es möglich sein wird, Häuser zu bauen, und wo dies nie wieder möglich sein wird.

Den Polen wird bewusst, dass ihr Grundstück wertlos werden kann, wenn sie keinen Antrag auf Erteilung von Baugenehmigungen nach den alten Regeln stellen – warnt prawo.pl.

Nach Ansicht einiger Anwälte könnte eine solch drastische Einschränkung der Eigentumsrechte ohne Anspruch auf Entschädigung gegen die Verfassung der Republik Polen verstoßen. Maciej Górski, Rechtsanwalt und Partner der GPLF, sagte in einem Interview mit prawo.pl, dass es heute möglich sei, die Ausstellung einer Entscheidung über die Entwicklungsbedingungen zu beantragen.

Der Flächennutzungsplan hingegen könnte uns diese Möglichkeit nehmen. Dieses Argument ist unwiderlegbar, denn den Eigentümern die Möglichkeit zu nehmen, eine Entscheidung über die Bebauungsbedingungen zu erhalten, führt zweifellos zu einem nachweisbaren Schaden an ihrem Eigentum. Das geänderte Raumordnungsgesetz sieht in einer solchen Situation keine Entschädigung vor, schließt sie sogar aus. Darin liegt die Verfassungswidrigkeit – bemerkte er.

Experten zufolge könnte der Rückgang des Angebots an Bauland für Wohnbebauung nach der Verabschiedung der Bebauungspläne nach den neuen Regeln in den Gemeinden auch in der zweiten Hälfte des nächsten Jahres zu einem Anstieg der Grundstückspreise führen. Grund dafür ist, dass das Angebot an Baugrundstücken abnehmen könnte.

wnp.pl

wnp.pl

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