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Gemeinsamer Versicherungskauf für lokale Behörden. Einsparungen von Hunderttausenden Złoty

Gemeinsamer Versicherungskauf für lokale Behörden. Einsparungen von Hunderttausenden Złoty
  • Ausgangspunkt für die Erstellung der Versicherungspolice der Woiwodschaft Schlesien war vor allem die Standardisierung der Versicherung des von ihr verwalteten Eigentums und die Gewährleistung seines optimalen Schutzes.
  • Eine weitere Annahme waren die Einsparungen, die durch Lösungen aus einer gemeinsamen Versicherung garantiert würden.
  • Kurz gesagt: Die meisten Unternehmen könnten sich nicht mit einer Haftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von bis zu 10 Millionen PLN versichern.

Die erste Konsolidierungsphase begann 2019. Sie umfasste 53 Organisationseinheiten. Sie zeigte sofort positive Auswirkungen. Innerhalb von drei Jahren konnten 990.000 PLN eingespart werden.

Das zweite gemeinsame Verfahren fand im Jahr 2022 statt. Es betraf eine geringere Anzahl von Einheiten (29), aber auch hier waren die Einsparungen beträchtlich. Ihre Gesamtsumme belief sich auf 857.000 PLN.

Mit deutlich erhöhten Sachversicherungssummen, einschließlich deren Aktualisierung auf den Wiederbeschaffungswert, wurde ein attraktiver Preis erzielt, der vor allem niedriger war als im vorherigen Verfahren. Das Ergebnis des zweiten Verfahrens bestätigte unsere Überzeugung, dass die Organisation gemeinsamer Versicherungskäufe nicht nur ein Musterbeispiel für Wirtschaftlichkeit und Rationalität ist, sondern auch eine Chance bietet, ein hohes Schutzniveau für kleine Unternehmen zu erreichen , die es in einem unabhängigen Verfahren niemals erreichen könnten.

- argumentiert der Sekretär der Woiwodschaft, Krzysztof Dzierwa.

Im Einklang mit der Idee und den Grundsätzen der Transparenz

Der Makler wurde im Rahmen eines von August bis Dezember 2024 laufenden Wettbewerbs ausgewählt und seine Aufgabe bestand darin , Versicherungslösungen zu implementieren, die nicht nur für das Büro, sondern auch für nachgeordnete Einheiten Einsparungen bei den Versicherungskosten ermöglichen.

Die Bewertungskriterien waren streng. Die Angebote mussten Folgendes enthalten:

  • Anzahl der Anwälte und Makler,
  • über ein eigenes Schadenregulierungsbüro verfügen,
  • Erfahrungen in der Konsolidierung lokaler Verwaltungseinheiten.

Wie sieht dieser Mechanismus in der Praxis aus? Die Einheiten schließen gemeinsam mit dem Marschallamt eine Vereinbarung gemäß Artikel 38 des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen . Auf dieser Grundlage organisiert das Marschallamt ein gemeinsames Ausschreibungsverfahren.

Gemäß dem Wortlaut der Gesetze und Satzungen.

Der nächste Schritt, der notwendig war, um mit Aktivitäten zur Sicherung des Eigentums vor den Auswirkungen zufälliger Ereignisse zu beginnen, war die Annahme einer Resolution .

Das Dokument sollte eine Handlungsgrundlage bieten, die es der lokalen Regierung ermöglicht, Gewissheit über die Richtigkeit der abgeschlossenen Versicherungsverträge, die Angemessenheit der festgelegten Versicherungssummen und die Effizienz der Schadenregulierungsverfahren zu gewinnen .

Dies ist wichtig, da im Falle von Naturkatastrophen (z. B. Überschwemmung, Brand) und bei Ansprüchen Dritter die vollständige Rückgabe des Eigentums sichergestellt werden muss. Dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit möglichen Naturkatastrophen, die stets erhebliche Sachschäden verursachen. Dies ist insbesondere angesichts der jüngsten Überschwemmung im vergangenen Jahr, die auch die Woiwodschaft Schlesien traf, zu bedenken. Darüber hinaus ist die Annahme des Beschlusses Teil der Verpflichtung, die sich aus dem Gesetz über öffentliche Finanzen ergibt.

Dies bezieht sich auf Artikel 68 des Gesetzes 1, Punkt 7, der sich mit der Managementkontrolle befasst, wobei das Risikomanagement eines der wichtigsten Elemente ist. Diese Pflichten sind in der Bekanntmachung Nr. 23 des Finanzministers vom 16. Dezember 2009 (Punkt 84) „Management-Kontrollstandards für den öffentlichen Finanzsektor“ festgelegt. Allein diese Bestimmung kann eine unabhängige Grundlage für eine umfassende Regelung von Versicherungsfragen in der Kommunalverwaltung bilden.

– erinnert der Provinzsekretär Krzysztof Dzierwa und betont, dass die angenommene Versicherungspolice die in Art. 44 Absatz 3 des Gesetzes über die öffentlichen Finanzen genannten Annahmen vollständig umsetzt.

Diese Gesetzesbestimmung legt fest, dass öffentliche Ausgaben zielgerichtet und wirtschaftlich getätigt werden sollen, und zwar im Einklang mit den Grundsätzen, mit den gegebenen Ausgaben die besten Ergebnisse zu erzielen und die Methoden und Mittel optimal auszuwählen, um die gesetzten Ziele zu erreichen.

Sonderfall: Gesundheitseinrichtungen in lokalen Verwaltungseinheiten

Wenn es um Versicherungspolicen geht, lohnt sich ein Blick darauf, wie sich individuelle Lösungen in Regelungen für medizinische Einrichtungen umsetzen lassen.

Gemäß dem Gesetz über die ärztliche Tätigkeit kann die errichtende Stelle den Nettoverlust des Geschäftsjahres einer unabhängigen öffentlichen Gesundheitseinrichtung bis zu einem Betrag decken, der gemäß Absatz 1 nicht gedeckt werden kann, jedoch nicht höher als die Summe aus Nettoverlust und Abschreibungskosten. Gemäß Artikel 61 werden die Verbindlichkeiten und Forderungen einer unabhängigen öffentlichen Gesundheitseinrichtung nach ihrer Liquidation zu Verbindlichkeiten und Forderungen der jeweiligen lokalen Gebietskörperschaft.

Das bedeutet, dass SP ZOZ, wenn es nicht ausreichend versichert ist oder die Haftpflichtversicherungssumme zu niedrig ist, seine Tätigkeit einstellen muss und die Differenz von der lokalen Regierung übernommen werden muss. Daher ist es wichtig, eine Versicherung abzuschließen, die alle möglichen Ansprüche abdeckt .

Die Konsolidierung von Versicherungen wird zur Norm, aber …

Die Praxis der lokalen Behörden zeigt, dass ein solcher Ansatz in der Einkaufspolitik nichts Neues ist. Die lokalen Behörden führen seit Jahren eine Konsolidierung der Versicherungen durch und erzielen damit sehr positive Ergebnisse und erhebliche Einsparungen.

In der Praxis beobachten wir ähnliche Beschlüsse, die von den Aufsichtsbehörden der lokalen Gebietskörperschaften nicht hinterfragt wurden, obwohl es sich um Beschlüsse handelt, die über die Grenzen hinausgehen und die lokalen Gebietskörperschaften direkt zu einem bestimmten, abweichenden Verhalten verpflichten. Darüber hinaus gibt es Kommunen, die gemeinsame Einkaufsgemeinschaften bilden, ohne ein solches Dokument zu verabschieden.

Das von der Woiwodschaft Schlesien unterzeichnete Dokument wurde jedoch trotz seiner Übereinstimmung mit den Bestimmungen und dem Inhalt der Gesetze sowie seiner pragmatischen Begründung Gegenstand eines Aufsichtsverfahrens der Woiwodschaft Schlesien. Die Gültigkeit des Beschlusses wurde verfahrenstechnisch in Frage gestellt. Der erlassene Aufsichtsbeschluss stellt jedoch kein Hindernis für die gemeinsame Vorbereitung und Durchführung des Vergabeverfahrens dar. Es wurde vom Marschallamt der Woiwodschaft Schlesien und 54 seiner Einheiten unterzeichnet – teilt das Marschallamt Schlesien mit.

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