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Das Mailänder Modeviertel ist seit dem 12. Mai für den Verkehr gesperrt

Das Mailänder Modeviertel ist seit dem 12. Mai für den Verkehr gesperrt

Ab Montag, dem 12. Mai, ist das Mailänder Modeviertel, das Luxus-Einkaufsviertel, für den Verkehr gesperrt. Es wird offiziell eine ZTL-Zone, mit einigen Ausnahmen, um das Be- und Entladen für kommerzielle Aktivitäten zu ermöglichen. Dies ist Teil eines größeren Projekts , das die Fußgängerzone eines großen Bereichs des Zentrums vorsieht, vom Castello Sforzesco bis zum Corso di Porta Venezia, das bis 2027 verwirklicht werden soll. Der Widerstand der Händler konnte die Absichten des Palazzo Marino jedoch nicht aufhalten.

Die ZTL gilt täglich rund um die Uhr in den durch Via Manzoni, Via Senato, Via San Damiano, Corso Monforte und Via Cino del Duca definierten Blöcken. Ab dem Aktivierungsdatum sind zwei Monate Vorübung der Kameras vorgesehen. In diesem Zeitraum werden die „elektronischen Augen“ eingesetzt, um Tests durchzuführen und die korrekte Funktionsweise der automatischen Erkennung von Verstößen zu überprüfen, jedoch keine Sanktionen zu verhängen. Eventuelle Bußgelder können von den örtlichen Polizeibeamten verhängt werden.

Nach monatelangen Diskussionen mit Branchenverbänden und Logistikunternehmen hat das Verkehrsministerium seine Zustimmung erteilt und sieht folgende Öffnungszeiten vor: Fahrzeuge, die Güter transportieren, können von 20 bis 1 Uhr und von 9 bis 11 Uhr sowie, wenn sie für den Transport verderblicher Lebensmittel vorgesehen sind, auch von 16 bis 18 Uhr einfahren.

Die Ausnahmezeiten wurden auf Grundlage einer Studie von Amat zur Entwicklung der Fußgängerströme festgelegt. Diese ergab, dass die höchste Verkehrsdichte zwischen 11 und 18 Uhr herrscht, mit einem Spitzenwert der Fußgängerzahl pro Stunde (ca. 7.000) zwischen 13 und 15 Uhr. Diese beiden Elemente ermöglichten es, die Zeiten zu variieren und eine für eine Fußgängerzone geeignete Lösung zu finden.

Das Einfahrtsverbot gilt für alle Fahrzeuge mit Ausnahme (nach Anmeldung) von Anwohnern und Personen mit Wohnsitz in der ZTL, Besitzern von Garagen oder Parkplätzen in der ZTL, Personen, die zu Werkstätten in der Umgebung fahren, Servicefahrzeugen von Unternehmen, die sich mit der Wartung von beispielsweise Wasser- und Gassystemen befassen, Handwerkern und Installateuren, die gelegentlich Dienstleistungen erbringen (ihnen werden 50 Einfahrten pro Jahr gewährt) und Fahrzeugen von Organisationen, die kostenlose Erste-Hilfe- und sozialmedizinische Dienste anbieten.

ilsole24ore

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