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Der Verkäufer unseres neuen Hauses hat alte Möbel und Geräte zurückgelassen: Können wir ihn dazu bringen, diese loszuwerden?

Der Verkäufer unseres neuen Hauses hat alte Möbel und Geräte zurückgelassen: Können wir ihn dazu bringen, diese loszuwerden?

Aktualisiert:

Meine Frau und ich sind vor Kurzem in unser neues Zuhause gezogen und waren schockiert, als wir feststellten, dass die Verkäufer beschlossen hatten, viele Gegenstände zurückzulassen, die wir weder wollten noch erwartet hatten.

Dazu gehörten ein schimmeliger Kühlschrank, in dem sich noch verrottende Lebensmittel befanden, sowie eine schmutzige alte Waschmaschine und ein Wäschetrockner.

Im Schlafzimmer stehen eine billige Kommode und ein riesiger freistehender Kleiderschrank. Außerdem haben sie ein kleines fleckiges Sofa und einige alte Vorhänge zurückgelassen.

Im Garten stehen einige verrottende Palettenmöbel, die selbstgebaut aussehen, und der Schuppen ist bis zum Rand mit allerlei Müll gefüllt, den wir nicht brauchen.

Die Verkäufer fragten uns, ob wir einige dieser Gegenstände kaufen wollten, als uns ihr Anwalt die Liste mit den Einrichtungsgegenständen und Ausstattungen schickte, aber wir sagten, dass wir sie nicht wollten. Andere wurden überhaupt nicht erwähnt.

Wir haben die Verkäufer kontaktiert und sie sagten nur: „Tut uns leid, wir dachten, sie würden Ihnen gefallen.“

Das alles loszuwerden wird ärgerlich und teuer. Können wir den Verkäufer zur Zahlung bewegen?

Verkäufer aus der Hölle: Unser Leser hat den Gartenschuppen seines neuen Zuhauses bis zum Rand mit allerlei Müll gefüllt gefunden, den er nicht braucht

Ed Magnus von This is Money antwortet: Möbel, Einrichtungsgegenstände und Geräte beim Verkauf einer Immobilie darin zu lassen, ist eine heikle Angelegenheit.

Was dem Verkäufer wie ein großzügiges Geschenk erscheinen mag, könnte dem Käufer lediglich Kopfschmerzen bereiten, wenn es etwas ist, das er nicht braucht oder was nicht seinem Geschmack entspricht.

Das Formular „Einrichtungsgegenstände und Ausstattungen“ (TA10) muss von allen Verkäufern vor dem Austausch der Verträge ausgefüllt werden.

Es wird sehr detailliert beschrieben, welche Artikel im Verkauf enthalten sind und welche nicht, von Beleuchtungskörpern bis hin zu Toilettenpapierhaltern.

Darüber hinaus hat der Verkäufer die Möglichkeit, einen Preis für bestimmte Artikel zu nennen, die der Käufer möglicherweise kaufen möchte.

Während man es verzeihen – oder sogar begrüßen würde –, wenn ein paar kleine Gegenstände in gutem Zustand zurückgelassen würden, geht das, was unser Leser gefunden hat, ins Unermessliche.

Die Tatsache, dass Sie bereits erklärt haben, dass Sie die Artikel nicht wollten, als sie Ihnen angeboten wurden, macht die Sache umso unverzeihlicher.

Eine Waschmaschine und einen Wäschetrockner können Sie im Falle eines Neukaufs problemlos entsorgen, da der Handel alte Geräte oft kostenlos mitnimmt.

Allerdings dürfte es nicht so einfach sein, die restlichen zurückgelassenen Möbel loszuwerden.

Vielleicht finden Sie in Ihrer Nähe eine Wohltätigkeitsorganisation oder einen Second-Hand-Möbelladen, der einige der Möbel kostenlos abholt. Wenn der Zustand jedoch so schlecht ist, wie Sie sagen, nehmen sie die Möbel möglicherweise nicht an.

Die Gartenmöbel und der Gerümpel im Schuppen sind wahrscheinlich das Schlimmste und erfordern wahrscheinlich die Entsorgungskosten.

Wenn die Entfernung Sie Zeit und Geld kostet, wäre es gut zu wissen, ob Sie vom Verkäufer eine Entschädigung verlangen können.

Um fachkundigen Rat einzuholen, sprachen wir mit Paula Higgins , Geschäftsführerin der Homeowners Alliance, und Jonathan Handford , Geschäftsführer der nationalen Immobilienmaklergruppe Fine & Country.

Paula Higgins, Geschäftsführerin und Gründerin der HomeOwners Alliance

Paula Higgins antwortet: Was Sie beschreiben, ist leider nicht ungewöhnlich und frustrierend. Sie haben ausdrücklich erklärt, dass Sie keinen dieser Artikel möchten.

Bitte beachten Sie, dass das Formular für Einbauten und Ausstattungen (TA10) ein rechtsverbindliches Dokument ist, das Bestandteil des Kaufvertrags ist.

Wenn der Verkäufer angegeben hat, dass bestimmte Gegenstände nicht zurückgelassen werden, dies aber dennoch der Fall war, könnte dies einen Vertragsbruch darstellen.

Ihr Anspruch wird gestärkt, da Sie diese Gegenstände abgelehnt haben und sie trotzdem zurückgelassen wurden. Möglicherweise haben Sie Anspruch auf Erstattung der Umzugskosten.

Jonathan Handford fügt hinzu: „ Leider kommt es nicht selten vor, dass Käufer nach dem Einzug in ihr neues Zuhause einen Berg Gerümpel erben. Das ist unglaublich frustrierend, wenn sie diese Gegenstände während des Eigentumsübertragungsprozesses ausdrücklich abgelehnt haben.“

Rechtlich gesehen ist das TA10-Formular für Einrichtungsgegenstände Teil des Vertrags. Wenn der Verkäufer Gegenstände zurücklässt, die eindeutig abgelehnt wurden, liegt möglicherweise ein Verstoß vor.

Der Käufer hat Anspruch darauf, die Sache im vereinbarten Zustand zu erhalten, wozu verschimmelte Geräte, kaputte Möbel oder verrottende Gartenabfälle nicht zählen.

Paula Higgins antwortet: Zunächst könnten Sie den Verkäufer über Ihren Notar schriftlich kontaktieren, den Vertragsbruch formal dokumentieren und ihn bitten, die Gegenstände zu entfernen oder Sie für die Entfernung zu bezahlen. Fügen Sie Fotos und eine Liste der zurückgelassenen Gegenstände bei und bitten Sie um eine Antwort innerhalb von 14 Tagen.

Wenn dies nicht funktioniert, können Sie einen Anwalt beauftragen, vor der Klageerhebung einen Brief zu senden, der ihn möglicherweise zum Handeln anspornt und zu einer Einigung führt.

Wenn alles andere fehlschlägt, können Sie die Sache vor das Gericht für geringfügige Forderungen bringen. Bereiten Sie Ihre Beweise vor: das Formular TA10, aus dem hervorgeht, dass Sie die Gegenstände abgelehnt haben, Ihre Korrespondenz mit der Bitte um eine Lösung, Nachweise über die zurückgelassenen Gegenstände sowie Angebote und Rechnungen für die Abholung und Entsorgung.

Jonathan Handford fügt hinzu: „ Die beste Vorgehensweise besteht darin, alles gründlich zu dokumentieren.“

Hilfreich sind klare, mit Zeitstempel versehene Fotos und Videos der zurückgelassenen Gegenstände. Anschließend sollten Käufer Angebote für eine professionelle Entfernung und Entsorgung einholen, um ihren finanziellen Verlust nachweisen zu können.

Anschließend sollte die Angelegenheit mit dem für Eigentumsübertragungen zuständigen Anwalt besprochen werden, der sich mit dem Rechtsvertreter des Verkäufers in Verbindung setzen kann, um den Verstoß offiziell anzusprechen und eine Lösung zu finden.

Wenn der Verkäufer sich weigert, sich zu engagieren, haben Käufer möglicherweise Anspruch darauf, vor dem Gericht für geringfügige Forderungen eine Klage auf Erstattung angemessener Kosten einzureichen.

Jonathan Handford antwortet: Dieses Szenario unterstreicht, wie wichtig es ist, mit erfahrenen Immobilienmaklern und Anwälten zusammenzuarbeiten, die sicherstellen, dass alle Parteien genau verstehen, was vereinbart wurde und was nicht.

Jonathan Handford, Geschäftsführer des nationalen Immobilienmaklers Fine & Country

Leider verlieren manche Verkäufer nach dem Vertragsabschluss das Interesse und der eigentlich aufregende Einzugstag entwickelt sich zu einer kostspieligen Aufräumaktion.

Es ist zu beachten, dass Verkäufer nicht gesetzlich verpflichtet sind, eine saubere Immobilie zu übergeben, sofern dies nicht im Vertrag festgelegt ist.

Das bedeutet, dass Sie nicht verpflichtet sind, Badezimmer zu putzen, Rasen zu mähen, Mülleimer zu leeren oder den Ofen zu schrubben. Viele tun dies aus Stolz oder Höflichkeit, aber nicht alle.

Eine oft übersehene gesetzliche Pflicht ist die Reparatur von Schäden, die durch die Demontage von Wandgegenständen wie Fernsehern, Regalen oder Kunstwerken entstehen. Auch hier sollten Käufer nicht allein gelassen werden.

Die Hypothekenzinsen sind in den letzten Jahren erheblich gestiegen, was bedeutet, dass für diejenigen, die eine neue Hypothek aufnehmen oder ein Eigenheim kaufen, höhere Kosten anfallen.

Umso wichtiger ist es, den für Sie bestmöglichen Zinssatz zu finden und sich gut bei der Baufinanzierung beraten zu lassen.

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