Ab dem 1. Juli ändert das Finanzamt die Lohnabrechnungen: Vorsicht vor bösen Überraschungen

Die Umstellung erfolgt still und leise mitten im Sommer und könnte zum Schuljahresbeginn eine böse Überraschung bringen. Während die Steuererklärungskampagne bereits seit einigen Wochen abgeschlossen ist, nimmt sich die Steuerbehörde nun einem ganz anderen Projekt an: der Überarbeitung der Quellensteuer. Und im September könnte sich dies auf einige Lohnabrechnungen auswirken...
Seit der Einführung im Jahr 2019 stehen mehrere Optionen zur Verfügung. Entweder gilt ein individueller Satz, der für die Person spezifisch ist; oder ein Haushaltssatz, d. h., derselbe Satz gilt für die Gehälter des Paares; oder ein neutraler Satz, d. h., die Person legt ihren eigenen monatlichen Abzugssatz fest.

Für Paare, die eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, galt bisher standardmäßig der Haushaltssatz. Selbst bei einem Gehaltsunterschied zwischen den beiden Partnern wird dem Paar jeden Monat der gleiche Prozentsatz abgezogen. Diese Regelung kann daher zu Ungerechtigkeiten führen, selbst wenn sie durch die Kontaktaufnahme mit dem Finanzamt hätte vermieden werden können. Durch Ankreuzen eines Kästchens und eigenständige Bearbeitung des Vorgangs war es möglich, einen anderen Satz, den sogenannten „individuellen Satz“, zu erhalten. Doch das ändert sich bald!
Von nun an gilt dieser individuelle Tarif de facto für jedes Mitglied des Paares. Der Haushaltstarif kann nur optional gewählt werden. Somit werden alle Paare, die derzeit den gemeinsamen Tarif beziehen, ab September eine Änderung auf ihren Gehaltsabrechnungen feststellen.
Die Quellensteuer wird für beide nicht mehr gleich sein, sondern für den einen höher und für den anderen niedriger (außer natürlich bei ähnlichen Gehaltsbezügen). Dies führt daher zu Gehaltsschwankungen. Diese Änderung kommt zu den Steuersatzänderungen hinzu, die sich an die Entwicklung Ihres Einkommens zwischen 2023 und 2024 anpassen. Diese gelten ebenfalls ab September. Hüten Sie sich vor unangenehmen Überraschungen, Ihr Nettogehalt nach Steuern könnte daher zu Beginn des Schuljahres sinken.
Die DGFiP übermittelt den Arbeitgebern die neuen Quellensteuersätze ab dem 1. Juli. Für die Umsetzung ist daher eine zweimonatige Frist vorgesehen, die ab Beginn des Schuljahres gilt. Die Auswirkungen beginnen mit der Lohnabrechnung Ende September.
Nutzer, die den Haushaltssteuersatz beibehalten möchten, können sich jedoch abmelden. Sie haben bis zum 30. Juni Zeit, ihre Entscheidung zu treffen. Gehen Sie dazu in Ihren persönlichen Bereich auf der Steuer-Website, wählen Sie „Meine Quellensteuer verwalten“ und klicken Sie dann auf „Den Haushaltssteuersatz Ihrer Quellensteuer beibehalten“.
L'Internaute