Wie hoch ist die Abfindungshöchstgrenze im Juli? Abfindungsberechnung 2025: Wie hoch ist die Abfindung?


Am 3. Juli werden die Inflationszahlen veröffentlicht und die 6-Monats-Zahlen ermittelt. Damit werden auch die Gehaltserhöhungen für Beamte und Rentner endgültig festgelegt. Darüber hinaus ändert sich auch die Abfindungsobergrenze. Laut den Mai-Zahlen ist eine Erhöhung um 14 Prozent festgeschrieben. Mit den Juni-Daten wird für Beamte und Rentner eine Erhöhung von rund 15 Prozent erwartet. Demnach wird die Abfindungsobergrenze, die derzeit bei 46.655 TL liegt, auf 54.000 TL steigen.

Die Abfindung wird ermittelt, indem das letzte Bruttogehalt des Arbeitnehmers mit jedem Jahr multipliziert wird, das er am Arbeitsplatz gearbeitet hat. Dabei werden auch Bruchteile des Jahres berücksichtigt. Die verbleibenden Monate werden in Tage umgerechnet, das letzte Bruttogehalt durch 365 geteilt und der Tageslohn berechnet. Die Arbeitsstunden werden ebenfalls in Tage umgerechnet und mit dem Tageslohn multipliziert. Übersteigt die berechnete Abfindung den jährlichen Höchstbetrag nicht, wird lediglich die Grunderwerbsteuer abgezogen. Übersteigt die jährliche Abfindung den Höchstbetrag und zahlt der Arbeitgeber den darüber hinausgehenden Betrag, wird Einkommensteuer abgezogen. Die abzuziehende Einkommensteuer kann je nach aktueller Steuerbemessungsgrundlage zwischen 15 und 40 Prozent variieren.

Wenn die Person die Arbeitsstelle nicht freiwillig verlassen hat oder verstorben ist, können diejenigen, die die Bedingung erfüllen, dass der Arbeitnehmer die Arbeitsstelle aus einem berechtigten Grund gemäß Artikel 24 des Arbeitsgesetzes verlassen sollte, eine Abfindung erhalten. Darüber hinaus erhalten diejenigen eine Abfindung, die die Rentenvoraussetzungen erfüllen und sich bei der zuständigen Einrichtung bewerben, sowie diejenigen, die mindestens ein Jahr am selben Arbeitsplatz gearbeitet haben.

ntv