Kein Platz für irreführende Werbung! Handelsministerium verhängt Bußgelder

Die Werbebehörde des Handelsministeriums verhängte eine Verwaltungsstrafe in Höhe von 141 Millionen türkischen Lira für gesetzeswidrige Werbung in den ersten sechs Monaten des Jahres 2025. In einer schriftlichen Erklärung wies das Ministerium darauf hin, dass irreführende Werbung und unlautere Geschäftspraktiken durch das Verbraucherschutzgesetz Nr. 6502 geregelt sind, um Verbraucherbeschwerden im Zusammenhang mit Transaktionen vorzubeugen und ihre Rechte und Interessen zu schützen. Es wies außerdem darauf hin, dass alle auf Verbraucher ausgerichteten Werbemaßnahmen sorgfältig auf Faktoren wie Irreführung, Ausnutzung von Unwissen und Unerfahrenheit sowie Auswirkungen auf wirtschaftliche Interessen geprüft werden.
12.499 AKTEN WURDEN ÜBERPRÜFT. In diesem Zusammenhang wurde festgestellt, dass der Anzeigenausschuss des Handelsministeriums in den ersten sechs Monaten des Jahres 12.499 Akten aus den Bereichen Lebensmittel, Gesundheit, Kommunikation und vielen anderen Sektoren überprüft hat. 11.657 dieser 12.499 Akten wurden nicht bearbeitet, da sie die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllten oder außerhalb des Geltungsbereichs lagen. Die verbleibenden 842 Akten wurden vom Anzeigenausschuss bewertet und entschieden. Darüber hinaus wurde für vier Akten eine präventive Aussetzung verhängt, bis der Ausschuss eine Entscheidung getroffen hatte, um Verbrauchern Schaden zuzufügen. Kürzlich wurden Anträge in verschiedenen Bereichen auf die Tagesordnung des Ausschusses gesetzt, wie z. B. Werbung für die Reichweite von Elektrofahrzeugen und Praktiken, die als „Dark Commercial Design“ bezeichnet werden und die Abonnementprozesse für Verbraucher auf Musik-, Video- und Medieninhaltsplattformen mit einer schnell wachsenden Nutzerzahl erschweren. 753 der 838 auf der Tagesordnung des Anzeigenausschusses behandelten Akten verstießen gegen die einschlägigen Gesetze. In diesem Zusammenhang wurden 456 Akten waren: „Für 17 Akten wurden Suspendierungsstrafen verhängt, für 2 Akten wurden Suspendierungs- und Zugangssperren verhängt, für 2 Akten wurden Korrekturentscheidungen erlassen, für 225 Akten wurden Verwaltungsstrafen und Suspendierungsstrafen verhängt und für 13 Akten wurden Verwaltungsstrafen und Suspendierungs- und Zugangssperren verhängt. Das Handelsministerium verhängte Verwaltungsstrafen in Höhe von insgesamt 141.123.032 TL. Darüber hinaus wurde für 40 Akten beschlossen, lediglich Maßnahmen zur Zugangssperre zu ergreifen, um Verbraucherbeschwerden vorzubeugen, und bei 85 Akten wurde kein Verstoß gegen die Gesetzgebung festgestellt.“
EMPFEHLUNGEN FÜR SICHERES UND TRANSPARENTES EINKAUFEN Die Erklärung enthielt auch Empfehlungen für sicheres und transparentes Einkaufen für Verbraucher und Verkäufer. Sie enthielt unter anderem folgende Aussagen: „Um nicht Opfer von Rabattaktionen zu werden, ist es für Verbraucher von großer Bedeutung, die folgenden Punkte zu beachten: Sie sollten vor dem Einkauf ihren Bedarf genau ermitteln, sich vorab über den Verkäufer oder Anbieter informieren, die Preise der zu kaufenden Waren oder Dienstleistungen mit ähnlichen Produkten vergleichen, auf die Höhe und Höhe des Rabatts achten, prüfen, ob die Website-Adresse dem Verkäufer oder Anbieter gehört, bei über soziale Medien weitergeleiteten Seiten vorsichtig sein, prüfen, ob die Website über Sicherheitselemente wie SSL-Zertifikate und 3D Secure verfügt, und die bereitgestellten Vorinformationen vor der Zahlung sorgfältig lesen. Verkäufer und Anbieter, die Rabattaktionen organisieren, sollten hingegen die folgenden Punkte beachten: Sie sollten das Start- und Enddatum von Rabattaktionen angeben. Wenn die Menge der angebotenen Waren oder Dienstleistungen begrenzt ist, sollten sie diese Menge klar und verständlich angeben. Sie sollten keine irreführenden Angaben oder Bilder darüber enthalten, welche Waren oder Dienstleistungen vom Rabatt erfasst sind und welche Rabattsätze angewendet werden. Sie sollten keine Rabattbetrag oder -satz. „Bei der Preisfestsetzung sollten sie den niedrigsten Preis verwenden, der innerhalb von dreißig Tagen vor dem Beginn des Rabatts galt, und die Preisinformationen vor diesem Rabatt in der Werbung angeben. Wenn es eine Preisgültigkeitsdauer oder eine Lagerbeschränkung gibt, sollten sie diese Informationen in der Werbung deutlich angeben.“
ahaber