Entscheidung der Zentralbank zu Papara!: Betriebsgenehmigungen widerrufen

Die Entscheidung über den Entzug der Betriebserlaubnis von Papara wurde im Amtsblatt veröffentlicht. In der im Amtsblatt veröffentlichten Mitteilung der Zentralbank wurde die Betriebserlaubnis der Papara Elektronik Para A.Ş. als E-Geld-Institut widerrufen. Diese war durch Beschluss Nr. 6862 der Bankenaufsichtsbehörde vom 21. April 2016 und gemäß den Artikeln 15, 18, 2 und 19 des Gesetzes Nr. 6493 über Zahlungs- und Wertpapierabwicklungssysteme, Zahlungsdienste und E-Geld-Institute erteilt worden.
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