EMRA hat den letzten Rohstofflieferzoll für 2026 festgelegt.

Gemäß dem Beschluss der EMRA-Vorstandssitzung vom 30. Oktober 2025 beträgt der jährliche Stromverbrauch der privaten Verbrauchergruppe ab dem 1. Januar 2026 4.000 kWh.
Öffentliche Einrichtungen und Organisationen, Kommunalverwaltungen, Mehrfamilienhäuser, Wohnanlagen und deren Gemeinschaftsflächen werden ebenfalls berücksichtigt. Die jährliche Verbrauchsgrenze für Notunterkünfte, die von der Katastrophenschutzbehörde (AFAD) des Innenministeriums eingerichtet wurden, für Trinkwasserversorgungseinrichtungen in Dörfern und für landwirtschaftliche Verbrauchergruppen beträgt 150 Millionen kWh; für andere Verbrauchergruppen liegt sie bei 15.000 kWh.
Zusätzlich wird ab demselben Datum der Koeffizientenbasierte Koeffizient (KBK) weiterhin mit 1,05 für private Haushalte und 1,0938 für andere Verbrauchergruppen angewendet. Die Entscheidung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und wird vom Präsidenten der Energiemarktregulierungsbehörde umgesetzt.
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