Eilmeldung: Regulierung der staatlichen Förderung von Elektrizität!

Die Regulierungsbehörde für den Energiemarkt (EPDK) veröffentlichte ihren Beschluss zum „Tarif für die letzte Ressource“, der 2026 in Kraft treten soll, im Amtsblatt . Demnach wurde der jährliche Verbrauch für private Haushalte auf 4.000 kWh festgelegt.
Gemäß dem Beschluss der EMRA-Sitzung vom 30. Oktober 2025 beträgt die jährliche Verbrauchsgrenze für private Haushalte ab dem 1. Januar 2026 4.000 kWh. Dies gilt auch für öffentliche Einrichtungen und Organisationen, Kommunalverwaltungen, Mehrfamilienhäuser, Wohnanlagen und deren Gemeinschaftsflächen. Die jährliche Verbrauchsgrenze für Notunterkünfte der Katastrophenschutzbehörde AFAD des Innenministeriums, Trinkwasserversorgungsanlagen in Dörfern und landwirtschaftliche Betriebe liegt bei 150 Millionen kWh, für alle anderen Verbrauchergruppen bei 15.000 kWh.
Die Entscheidung sieht vor, dass Abonnenten mit einem Jahresverbrauch von über 4.000 kWh keine staatliche Förderung mehr erhalten. Mit der neuen Grenze sind Abonnenten mit Rechnungen von ca. 984 TL oder mehr nicht mehr anspruchsberechtigt. Diese Entscheidung betrifft etwa 6 % der Abonnenten. Die neue Grenze tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
Zusätzlich wird ab demselben Datum der Koeffizientenbasierte Koeffizient (KBK) weiterhin mit 1,05 für private Haushalte und 1,0938 für andere Verbrauchergruppen angewendet. Die Entscheidung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und wird vom Präsidenten der Energiemarktregulierungsbehörde umgesetzt.
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