Die nicht existierende Gewerkschaft des Rentners wurde geschlossen

Rentner Das Gericht durchkreuzte den Traum der Gewerkschaft. Das Vierte Arbeitsgericht in Ankara ordnete die Schließung der Rentnergewerkschaft an, da diese keine Gründungsgenehmigung erhalten hatte und nicht einmal über eine Registrierungsnummer verfügte. Eine Gruppe von Rentnern beantragte 2023 beim Gouverneursamt in Ankara die Gründung der Rentnergewerkschaft (EMS). Das Gouverneursamt ignorierte den Gründungsantrag der Gewerkschaft, verweigerte ihr den Rechtsstatus und verweigerte die Ausstellung einer Registrierungsnummer. Die EMS verklagte das Gouverneursamt mit der Begründung, es gebe keine gesetzliche Bestimmung, die Rentnern die Gründung einer Gewerkschaft verbiete.
„DIE LAGE IM LAND HAT SICH GEÄNDERT“
Das Gouverneursbüro von Ankara ergriff den Gegenangriff und reichte beim Vierten Arbeitsgericht Ankara Klage auf Schließung des EMS ein, dem es keine Betriebsgenehmigung erteilt hatte. Der im vergangenen Jahr eingereichte Schließungsfall wurde am 11. Juli 2025 verhandelt.
Der Anwalt und Sprecher der EMS, Ali Ersin Gür, verteidigte sich vor Gericht mit der Begründung, die Gewerkschaft sei nicht registriert und besitze keine Rechtspersönlichkeit. Eine Registrierung sei für ihre Schließung erforderlich. Er beantragte die Abweisung der Klage. Das Gericht entschied jedoch, dass die EMS, die keine Rechtspersönlichkeit besitzt, geschlossen werden müsse. Einspruch gegen die Klage kann eingelegt werden.
Ali Sürücü, Generalsekretär der Rentnergewerkschaft Tüm Emekli Sen (Tüm Emekli Sen), erklärte nach der Anhörung, das Gericht habe mit der Schließung einer nicht existierenden Gewerkschaft Rechtsgeschichte geschrieben. Sürücü sagte: „Die Verfassung im Land hat sich nicht geändert, die Gesetze haben sich nicht geändert. Aber die Situation hat sich geändert. Das Gesetz wird immer verrückter. Unser Rechtssystem hat es geschafft, eine nicht existierende Institution zu schließen. Gerechtigkeit ist das Fundament des Landes. Leider wird dieses Fundament des Landes gesprengt.“
Es gibt einen Weg zur EMRKRechtsanwalt Ali Ersin Gür betonte, dass die Entscheidung erneut gegen geltendes Recht verstößt: „Wir gehen davon aus, dass dieser Fall von einem höheren Gericht aufgehoben wird.“ Gür erläuterte die rechtlichen Schritte der Gewerkschaft: „Wir werden Berufung einlegen. Sollten wir dort kein Ergebnis erzielen, werden wir uns an das Oberste Berufungsgericht wenden. Sollten wir auch dort keine positive Entscheidung erhalten, werden wir uns an das Verfassungsgericht wenden. Sollten alle nationalen Rechtsmittel ausgeschöpft sein und unsere Rechte nicht anerkannt werden, werden wir uns an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wenden.“
SÖZCÜ