Das Betreten von Waldgebieten und Grillen ist in ganz Istanbul bis zum 15. Oktober verboten

In einer Erklärung des Gouverneursbüros hieß es, dass es während der Sommersaison zu einer Zunahme der Bewegung von Menschen und Fahrzeugen in Waldgebieten komme und diese Situation aufgrund vorsätzlichen oder unrechtmäßigen Verhaltens das Risiko von Waldbränden erhöhe.
In der Erklärung, in der es heißt, dass das Gouverneursamt von Istanbul eine Reihe von Maßnahmen zur Vorbeugung dieser Risiken beschlossen hat, heißt es: „Das Betreten von Waldgebieten in ganz Istanbul, das Grillen, die Verwendung von Gasflaschen und das Anzünden von Feuer, beispielsweise zum Rauchen von Wasserpfeifen, usw. sind zwischen dem 23. Juni 2025 und dem 15. Oktober 2025 gemäß Artikel 74 des Forstgesetzes Nr. 6831 und den Artikeln 9 und 66 des Provinzverwaltungsgesetzes Nr. 5442 verboten. Für unsere Mitbürger in Istanbul besteht jedoch kein Verbot, in den dafür vorgesehenen Picknick- und Erholungsgebieten, Naturparks, Wäldern, Parks und Ökotourismusgebieten zu grillen, zu picknicken, Sport zu treiben, spazieren zu gehen usw..“
„Alle unsere Gemeinden werden Schutzgürtel um Müllabfuhrbereiche errichten.“In der Erklärung wurde betont, dass das Verbrennen von Bäumen, Ästen und Vegetation aller Art, beispielsweise zum Stoppeln, für Weinberge, Olivenhaine und zur Feldreinigung, in Dörfern und Siedlungen im Rahmen der Artikel 31 und 32 des Forstgesetzes sowie in Wäldern, die an Wälder angrenzen, und in Dörfern und Siedlungen, die nicht mit dem Wald in Verbindung stehen, verboten ist und dass Einrichtungen und Industriebetriebe in der Nähe des Waldgebiets verpflichtet sind, alle vorbeugenden Maßnahmen gegen die Brandgefahr zu ergreifen, die durch Aktivitäten entstehen kann, die die Waldgebiete beeinträchtigen können.
In der Erklärung wurde betont, dass die mit dem Bau und der Instandhaltung von Stromleitungen befassten Institutionen die notwendigen Wartungsarbeiten, insbesondere in den durch Waldgebiete verlaufenden Leitungsabschnitten, durchführen, alle möglichen Vorkehrungen gegen Brandgefahr treffen und bei Bedarf Strom abschalten werden. Folgendes wurde festgehalten: „Alle unsere Gemeinden werden einen Schutzgürtel um die Müllsammelplätze im Wald, am Waldrand und in der Umgebung errichten und die notwendigen Arbeitsmaschinen (Planierraupe, Lader, Bagger) gegen Brandgefahr bereithalten. Unsere Bürger, die verbotene Gebiete betreten möchten, um streunende Tiere zu füttern, können dies tun, indem sie den zuständigen Bezirkssicherheitseinheiten und Forstbetriebshauptmannschaften ihre Ausweise, Ort und Zeitpunkt der Fütterung mitteilen und eine Genehmigung einholen. Diese Personen sind nicht von den Verboten des Picknickens und des Anzündens von Feuern in verbotenen Gebieten ausgenommen. Inspektionsteams, die aus der allgemeinen Strafverfolgung und der Forstpolizei unter der Koordination unserer Bezirksgouvernements und der regionalen Forstdirektion gebildet werden, werden eine wirksame Überwachung und Inspektion durchführen. Im Bedarfsfall wird ein wirksames Eingreifen bei möglichen Bränden gewährleistet durch Nutzung aller Möglichkeiten des öffentlichen und privaten Sektors auf Anweisung unserer Distriktgouverneure.
Gegen Personen, die den oben genannten Entscheidungen und Maßnahmen zuwiderhandeln, werden gemäß dem Forstgesetz Nr. 6831, dem türkischen Strafgesetzbuch und dem Gesetz über Verstöße verwaltungsrechtliche und gerichtliche Schritte eingeleitet.
ekonomim