Klarstellung der Regierung zur Frist für die Zahlung der IMI

Eine am Dienstag veröffentlichte Klarstellung der Steuer- und Zollbehörde informiert darüber, dass Immobilieneigentümer, die eine IMI-Abrechnungsmitteilung mit dem Hinweis erhalten, dass die Zahlungsfrist Ende Mai ist, diese Information ignorieren und die Zahlung bis zum 30. Juni leisten können.
„Obwohl auf den ausgestellten und versandten IMI-Einziehungsbescheiden für 2024 als Stichtag Mai angegeben ist, kann die Zahlung im Juni erfolgen, ohne dass zusätzliche Gebühren oder Strafen anfallen“, heißt es in den von AT veröffentlichten Informationen.
Die Steuerbehörde fügt außerdem hinzu, dass der Einzugsbescheid im Finanzportal eingesehen werden kann und dort auch die Zahlungsreferenz verfügbar ist. Diese bleibt bis zum Ende der neuen Frist für die Zahlung dieser ersten Rate (oder Einmalrate) der Grundsteuer gültig.
Wenn der IMI-Betrag unter 100 Euro liegt, wird er in einer einzigen Zahlung ausgezahlt. Wenn der Betrag zwischen 100 und 500 Euro liegt, wird er in zwei Raten aufgeteilt, die im Mai und November ausgezahlt werden. Der über 500 Euro hinausgehende Betrag wird in drei gleich hohe Raten aufgeteilt, die im Mai, August und November zu zahlen sind.
Seit einigen Jahren besteht für Eigentümer jedoch die Möglichkeit, die Steuer auf Wunsch auch vollständig mit der ersten Zahlung zu begleichen.
„Bei Scheinen, die sich auf die 1. Rate beziehen, besteht auch die Möglichkeit, die Steuer in voller Höhe mit dem jeweiligen Wert und der Referenz zu entrichten“, heißt es bei der AT.
In Bezug auf die Situation von Vermietern, deren Mieten eingefroren sind und die trotz beantragter Steuerbefreiung für diese Immobilien Steuerbescheide erhalten, unterscheidet das AT drei Fälle und stellt die jeweilige Antwort dar.
Daher wird denjenigen, die eine einzige Rate bezahlt haben (da diese bis zu 100 Euro beträgt) oder sich für die vollständige Zahlung der verschiedenen Raten entschieden haben, „eine Rückerstattung des für die befreiten Immobilien gezahlten Betrags gewährt“.
Für diejenigen, die eine einmalige Zahlung leisten und diese noch nicht bezahlt haben, „wird die Abrechnung bis Ende Juni korrigiert, indem der korrekte Betrag berechnet wird, wobei nur nicht befreite Gebäude berücksichtigt werden.“
Schließlich gilt für Eigentümer mit mehr als einer IMI-Rate, die sich nicht für die Zahlung der einzelnen Raten in voller Höhe entschieden haben: „Die Überprüfung der Abrechnung wird sich unter Berücksichtigung der nicht befreiten Gebäude in den folgenden Raten widerspiegeln“, sodass sie die Zahlung für den für die erste Rate angegebenen Betrag leisten müssen.









