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Strompreise für Privatkunden werden länger eingefroren

Strompreise für Privatkunden werden länger eingefroren

„Wir haben beschlossen, dass wir die Energiepreise bis zum Jahresende einfrieren können, was angesichts des gleichzeitigen Rückgangs der Energiepreise auf dem Markt bedeuten kann – und darauf zielen wir ab –, dass es im nächsten Jahr keine Änderungen geben wird, die aus Sicht der Kunden belastend wären“, sagte der Premierminister.

„Aber vorerst haben wir die Einfrierung der Energiepreise um einige weitere Monate verlängert, sodass es keine unangenehmen Überraschungen geben wird“, fügte er hinzu.

Tusk wies darauf hin, dass die Entscheidung von Klimaministerin Paulina Hennig-Kloska beeinflusst worden sei. Anfang Juni dieses Jahres hatte sie erklärt, die Entscheidung über eine Verlängerung der Strompreissperre für Haushalte werde nach einer Analyse der von den Energieunternehmen vorgeschlagenen neuen Tarife getroffen.

Bis Ende Juli müssen Energieverkäufer beim Präsidenten der Energieregulierungsbehörde Anträge mit Tarifvorschlägen einreichen, die nach dem 30. September gelten sollen. Der aktuelle Tarif von PGE Obrót, Enea, Tauron Sprzedaż, Energi Obrót und Tauron Sprzedaż GZE für Empfänger der Gruppe G, d. h. Haushalte, beträgt 622,8 PLN pro MWh netto. Die Differenz zwischen dem Tarifpreis und dem gesetzlich festgelegten Festpreis wird den Verkäufern vom Staat ausgezahlt.

An der polnischen Strombörse lagen die Preise für Basisverträge mit Lieferung im vierten Quartal 2025 im letzten Monat im Bereich von 420–440 PLN pro MWh.

Strompreisstopp 2025 – Regeln

Das Einfrieren der Strompreise für Privatkunden – gemäß dem Ende November letzten Jahres verabschiedeten Gesetz – sollte ursprünglich vom 1. Januar 2025 bis zum 30. September 2025 gelten. Der Höchstpreis wurde dann auf 500 PLN netto pro 1 MWh (620 PLN mit Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuer) festgelegt.

Verbraucher müssen weder Anträge noch Erklärungen einreichen – die Energieversorger wenden automatisch ermäßigte Tarife an. Der Höchstpreis deckt den gesamten Verbrauch während dieses Zeitraums ohne Einschränkungen ab. Ein weiterer Bestandteil der Stromrechnung – die Kapazitätsgebühr – sollte bis zum 30. Juni 2025 ausgesetzt bleiben.

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