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Revolution im Urlaub. Dokumente liegen bereits im Ministerium vor

Revolution im Urlaub. Dokumente liegen bereits im Ministerium vor
  • Vollzeitbeschäftigte haben Anspruch auf zwei freie Tage für die Betreuung eines Kindes bis zum Alter von 14 Jahren. Das Familienministerium prüft jedoch einen Vorschlag, diese Grenze auf vier Tage zu erhöhen.
  • Die Antragsteller argumentieren, dass die derzeitigen Regelungen den tatsächlichen Bedürfnissen der Familien und dem zeitgenössischen Lebensmodell nicht gerecht würden.
  • Experten warnen jedoch, dass ein solcher Wandel für Unternehmen eine große Herausforderung darstellen könnte.

Zur Erinnerung: Derzeit haben Vollzeitbeschäftigte Anspruch auf zwei Betreuungstage für ein Kind bis zum Alter von 14 Jahren. Dies könnte sich jedoch bald ändern, da das Ministerium einen Vorschlag aus einer ihm vorgelegten Petition prüft, der eine Erhöhung der Zahl der freien Tage auf vier vorsieht.

Sie schreiben, die geringe Zahl der Betreuungstage entspreche nicht nur nicht dem tatsächlichen Betreuungsbedarf, sondern spiegele auch nicht das moderne Familienmodell wider, heißt es in der „DGP“.

Das Ministerium für Familie, Arbeit und Sozialpolitik informiert, dass „jeder Vorschlag für Änderungen im Arbeitsrecht, insbesondere solche, die die Ausweitung des derzeitigen Umfangs der Arbeitnehmeransprüche betreffen, Gegenstand von Konsultationen und Vereinbarungen mit den Sozialpartnern gemäß den Bestimmungen über den Rat für den Sozialdialog sowie von Konsultationen gemäß den geltenden Regeln für die Durchführung des Gesetzgebungsverfahrens sein muss .“

Einige Experten sind der Ansicht, dass das Inkrafttreten solcher Regelungen ein ernstes Problem für Unternehmen darstellen wird. - Pflegeurlaub ist einer der destabilisierendsten Arbeitsabläufe, weshalb das neue Recht mit besonderer Vorsicht eingeführt werden sollte - sagt Rechtsanwalt Piotr Wojciechowski, zitiert von "DGP".

Er weist darauf hin, dass der Arbeitgeber die Zustimmung zu dieser Art von Urlaub nicht verweigern kann. – Der Arbeitnehmer entscheidet selbstständig über den Urlaubstag, er kann diesen Anspruch auch in Stunden aufteilen und es liegt an ihm, ob er ihn wahrnimmt – betont der Experte.

wnp.pl

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