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Gehaltserhöhungen für alle ab 1. Juli. Mindestens 7772 PLN

Gehaltserhöhungen für alle ab 1. Juli. Mindestens 7772 PLN
  • Zum 1. Juli werden die niedrigsten Grundgehälter im Gesundheitswesen indexiert.
  • Krankenschwestern und Hebammen mit Masterabschluss und Spezialisierung sollten mindestens 10.554,42 PLN verdienen.

  • Ein Arzt oder Zahnarzt mit Spezialisierung erhält 11.863,49 PLN und ein Praktikant 7.772 PLN.

Im Februar gab das Statistische Zentralamt das Durchschnittsgehalt in der Wirtschaft im vergangenen Jahr bekannt. Es waren 8.182 PLN, also 1.026 PLN mehr als im Jahr 2023.

Da der Landesdurchschnitt die Grundlage für die Berechnung des Mindestlohns für vollzeitbeschäftigte Krankenhaus- und Klinikmitarbeiter bildet, werden die Lohnerhöhungen im Gesundheitswesen, die laut Verordnung jedes Jahr ab 1. Juli in Kraft treten, erneut sehr hoch ausfallen, wie die „Gazeta Wyborcza“ damals anmerkte.

Ab dem 1. Juli 2025 gilt für Krankenpfleger und Hebammen:

  • mit einem Master-Abschluss und Spezialisierung sollten mindestens 10.554,42 PLN verdienen (eine Erhöhung um 1.323,85 PLN);
  • mit einem Master-Abschluss oder mit Spezialisierung (ohne Master-Abschluss) sollten mindestens 8.345,35 PLN verdienen (eine Erhöhung um 1.046,76 PLN);
  • mit Bachelor-Abschluss oder Sekundarschulabschluss (ohne Spezialisierung) sollten mindestens 7.690,82 PLN verdienen (eine Erhöhung um 964,67 PLN).

So sieht die Vergütung in anderen medizinischen Berufen aus:

  • Arzt oder Zahnarzt mit Spezialisierung: 11.863,49 PLN
  • Apotheker, Physiotherapeut, Labordiagnostiker, klinischer Psychologe: 10.554,42 PLN
  • Arzt oder Zahnarzt ohne Spezialisierung: 9.736,25 PLN
  • Praktikant: 7.772,63 PLN
  • Apotheker, Physiotherapeut, Labordiagnostiker, Elektroradiologietechniker, Psychologe: 8.345,35 PLN
  • Physiotherapeut, Rettungssanitäter, Elektroradiologietechniker, Medizinisch-analytischer Techniker mit Sekundar- oder Erstausbildung, ohne Spezialisierung: 7.690,82 PLN
  • sonstige medizinische Fachkräfte mit Sekundarschulabschluss: 7.036,28 PLN
  • einfacher Arbeitnehmer (ohne Ausübung eines medizinischen Berufs) mit Hochschulbildung: 8.181,72 PLN
  • Arbeitnehmer der Grundtätigkeit mit einer Ausbildung unterhalb der Sekundarstufe: 5.318,12 PLN
Der Präsident legte sein Veto gegen die Senkung der Krankenversicherungsbeiträge ein

Erinnern wir uns daran, dass Präsident Andrzej Duda sein Veto gegen das Gesetz zur Senkung der Krankenversicherungsbeiträge für Unternehmer eingelegt hat. Die Entscheidung des Präsidenten wurde am Dienstag von seiner Kanzleichefin Małgorzata Paprocka bekannt gegeben, die unter anderem darauf hinwies, dass:

Das Gesetz wirft erhebliche Zweifel an der sozialen Gerechtigkeit auf und verstößt gegen verfassungsmäßige Grundsätze.

Die vom Parlament verabschiedete Änderung betrifft über 2,5 Millionen Unternehmer und dürfte den Staatshaushalt 4,6 Milliarden PLN kosten.

Mit der Novelle wurde eine zweistufige Berechnungsgrundlage für die Krankenversicherungsbeiträge für Unternehmer eingeführt:

  • bis zu einem gewissen Grad wäre es eine Pauschale,
  • auf überschüssiges Einkommen - Prozentsatz.

Höhere Beiträge als derzeit müssten die Steuerzahler mit den höchsten Einkommen zahlen, die ihre Steuern auf Basis einer Pauschale auf der Grundlage des erfassten Einkommens begleichen.

wnp.pl

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