Die zusätzliche Rentenleistung beträgt ca. 1.000 PLN. Wer hat Anspruch auf die Mama 4 Plus-Leistung?

Die Sozialversicherungsanstalt (ZUS) zahlt einigen Senioren einen Zuschuss von durchschnittlich 1.017 PLN. Dies ist eine zusätzliche Elternleistung, bekannt als „Mama 4 plus“. Sie ist für Personen gedacht, die sich der Erziehung von mindestens vier Kindern gewidmet haben und deshalb nicht erwerbstätig sein konnten.
In solchen Fällen ist ihre Rente oder Erwerbsminderungsrente in der Regel niedriger als die Mindestrente. Die Sozialversicherungsanstalt (ZUS) lässt diese Mütter und Väter nicht im Stich – die ergänzende Elternbeihilfe schließt die Lücke zwischen den erhaltenen Leistungen und der Mindestrente. Die durchschnittliche Auszahlung betrug im ersten Halbjahr 2025 rund 1.017 PLN.
Wer kann zusätzliches Geld erhalten?Wie bereits erwähnt, wird ergänzendes Elterngeld an Personen gewährt, die mindestens vier Kinder großgezogen haben und deshalb nicht in der Lage waren, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen oder fortzusetzen .
Mütter ab 60 und Väter ab 65 Jahren können diese Leistung beziehen. Männer erhalten sie nur, wenn die Mutter der Kinder verstorben ist, die Familie verlassen hat oder sich längere Zeit nicht mehr um sie gekümmert hat. Dieser Umstand muss dokumentiert werden.
Siehe: Senioren profitieren nach der Indexierung 2026 von hohen Rentenboni.
Es ist außerdem wichtig nachzuweisen, dass Ihr Lebensmittelpunkt in Polen liegt. Bewerber müssen nach Vollendung des 16. Lebensjahres mindestens 10 Jahre in Polen gelebt haben und die polnische Staatsbürgerschaft oder eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis besitzen.
Welchen Nutzen können Sie erwarten?Die ergänzende Elternleistung wird zusätzlich zur niedrigsten Rente oder Erwerbsminderungsrente gezahlt (sie wird zusammen mit der Grundleistung ausgezahlt):
- Wenn eine Person keine Rente oder Invalidenrente bezieht, hat sie Anspruch auf die Leistung in Höhe der Mindestrente.
- Wenn eine Person eine Rente oder Invalidenrente bezieht, die niedriger als die Mindestrente ist, gleicht die Zusatzleistung die Lücke bis zur Höhe der Mindestrente aus.
Siehe: Witwenrente für mehr Senioren? Forderungen nach einer Änderung der Vorschriften
Laut der ZUS-Mitteilung beträgt die Höhe der niedrigsten Altersrente, der Rente bei vollständiger Erwerbsunfähigkeit, der Sozialrente und der Hinterbliebenenrente ab dem 1. März 2025 brutto 1.878,91 PLN.
Wird die Leistung automatisch gewährt?Die Leistung wird nicht von Amts wegen gewährt. Das bedeutet, dass ein Antrag bei der Sozialversicherungsanstalt (ZUS) mit dem Formular ERSU gestellt werden muss . Zusätzlich müssen folgende Unterlagen beigefügt werden:
- Informationen über die PESEL-Zahlen von Kindern
- ein ausländisches Personenstandsdatumsdokument, das die Geburt des Kindes bestätigt (falls die Geburtsurkunde nicht im polnischen Personenstandsdatumsregister ausgestellt wurde).
- eine Erklärung über die persönlichen, familiären, vermögensrechtlichen und materiellen Verhältnisse des Elternteils, der die Leistung beantragt.
- Gerichtsentscheidung zur Übertragung der Pflegeelternschaft eines Kindes
- andere Dokumente, die sich auf die Gewährung der Leistung auswirken können (z. B. eine Bescheinigung des Finanzamts, die die Quellen und die Höhe der Einkünfte oder Einnahmen bestätigt).
Die Zahlungen im November erfolgen am: 1. (ausnahmsweise am 31. Oktober wegen Allerheiligen), 5., 6., 10., 15. (frühere Zahlung am 14. November), 20. und 25.
Haben Sie etwas Wichtiges gesehen? Schicken Sie uns ein Foto, ein Video oder einen Bericht darüber. Nutzen Sie unsere Dropbox.
Mehr lesenpolsatnews




