5.000 PLN Strafe für Laub vor dem Haus. Der Eigentümer muss sich um den Gehweg kümmern.

- Eigentümer von Grundstücken, die an Gehwege angrenzen, sind verpflichtet, regelmäßig Laub, Schnee und Schlamm zu entfernen. Dies dient nicht nur der Ästhetik der Umgebung, sondern vor allem der Sicherheit der Fußgänger.
- Bei Nichtbeseitigen von Laub drohen Geldbußen von bis zu 500 PLN. Wird der Fall vor Gericht gebracht, kann sich die Geldbuße auf bis zu 5.000 PLN erhöhen.
- Laub darf nicht verbrannt oder in irgendwelche Behälter geworfen werden, sondern muss in den Biomüll oder in spezielle braune Säcke gegeben werden, die von Müllabfuhrunternehmen abgeholt werden.
Das Portal Interia erinnerte daran, dass nach den geltenden Vorschriften der Eigentümer des direkt an den Gehweg angrenzenden Grundstücks für die Beseitigung von Laub, Schnee und Schlamm verantwortlich ist. Das bedeutet, dass jeder Grundstückseigentümer verpflichtet ist, den Gehwegabschnitt vor seinem Haus regelmäßig zu reinigen, unabhängig davon, ob Blätter von den Bäumen gefallen sind oder vom Wind hereingeweht wurden.
Die Kommunen betonen, dass die Pflicht vor allem der Sicherheit der Fußgänger dient , denn nasses Laub kann rutschig wie Eis sein, was zu Stürzen führen kann.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Reinigungspflicht nur für Gehwege gilt, die für Fußgänger vorgesehen sind. Befindet sich jedoch neben der Straße ein Grüngürtel oder ist der Gehweg Teil einer von der Gemeinde oder der Straßenbehörde verwalteten Straßenzone, liegt die Verantwortung bei den zuständigen kommunalen Dienststellen.
Wie hoch ist die Strafe für Laub, das auf dem Gehweg liegt?Interia weist darauf hin, dass die Nichtreinigung des Gehwegs neben Ihrem Grundstück mit einer Geldstrafe geahndet wird. Die Polizei oder die Stadtpolizei kann eine Geldstrafe von bis zu 500 PLN verhängen. Wenn die Angelegenheit vor Gericht gebracht wird, kann die Geldstrafe auf bis zu 5.000 PLN steigen .
Wichtig ist auch, dass sich die Pflicht nicht nur auf die Reinigung beschränkt. Stürzt ein Fußgänger auf Laub und verletzt er sich, kann er Schadensersatz verlangen.
Wie entfernt man Laub richtig vom Gehweg?Zusammengeharktes Laub vom Bürgersteig darf nicht in den Mülleimer geworfen werden. Es darf auch nicht verbrannt werden, da dies mit einer Geldstrafe von bis zu 500 PLN geahndet wird.
Am besten entsorgen Sie diese in der Biotonne oder in speziellen braunen Säcken, die von einem Entsorgungsunternehmen abgeholt werden.
Größere Mengen können an den kommunalen Abfalltrennungsstellen (PSZOK) entsorgt werden, die sich in jeder Gemeinde befinden und Blätter, Zweige und Wurzeln kostenlos annehmen.
Einige Gemeinden führen auch saisonale Grünabfallsammlungen durch, insbesondere im Herbst, wenn das Problem die meisten Einwohner betrifft.
portalsamorzadowy