Erreichbarkeit im Büro. Die Gemeinden müssen den Bericht bis zum 31. März fertigstellen
Bis zum 31. März 2025 müssen die Kommunen einen Bericht vorlegen, in dem sie darlegen, wie sie bauliche, digitale oder informations- und kommunikationsbezogene Beschränkungen beseitigt haben. Welche Gebäude und Standorte müssen inventarisiert werden?
Gemäß dem Gesetz vom 19. Juli 2019 zur Gewährleistung der Barrierefreiheit für Menschen mit besonderen Bedürfnissen muss der Bericht, in dem Einrichtungen angeben, über welche Barrieren, Einschränkungen oder Lösungen sie verfügen, um die Barrierefreiheit zu gewährleisten, die Gebäude umfassen, in denen die öffentliche Einrichtung tätig ist. Der Bericht erfasst daher Gebäude, in denen grundlegende Tätigkeiten oder Dienstleistungen für Besucher bzw. Kunden durchgeführt werden. Dies bedeutet, dass wir bei der Analyse der Erreichbarkeit beispielsweise Garagen oder Lagerhallen ausschließen.
RP