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Können wir ein Angebot für ein Haus abgeben, wenn es unter Vorbehalt eines Vertrags verkauft wird?

Können wir ein Angebot für ein Haus abgeben, wenn es unter Vorbehalt eines Vertrags verkauft wird?

Aktualisiert:

Meine Frau und ich suchen nach Häusern zum Kauf.

Wir haben uns in eines verliebt, das wir vor ein paar Wochen besichtigt haben, haben aber kein Angebot abgegeben, da wir die Gegend, in der es liegt, nicht sehr gut kannten.

Wir bedauern nun, dies nicht getan zu haben, haben aber festgestellt, dass das Haus nun vorbehaltlich eines Vertrags verkauft wird.

Was bedeutet das und können wir trotzdem ein Angebot machen?

Ein Leser der Daily Mail erwägt, ein Angebot für ein Haus abzugeben, das unter Vorbehalt eines Vertrags verkauft wird

Jane Denton von der Daily Mail antwortet: „ Wenn Sie in einer beliebten Gegend ein Haus sehen, das Ihnen gefällt, ist es wichtig, schnell zu handeln.“

Ich verstehe, dass Sie sich über den Standort der Immobilie nicht hundertprozentig sicher waren, aber der Markt bewegt sich in vielen Bereichen schnell.

Das Haus, in das Sie sich verliebt haben, hat offensichtlich auch andere Leute angesprochen, da es nun unter Vorbehalt eines Vertrags verkauft wird.

Dies bedeutet, dass der Verkäufer ein Angebot eines potenziellen Käufers für das Haus angenommen hat.

Allerdings ist der Verkauf zu diesem Zeitpunkt zumindest in England und Wales noch nicht rechtsverbindlich, da die Verträge noch nicht ausgetauscht wurden und der Eigentumsübertragungsprozess noch nicht abgeschlossen ist. In Schottland wäre der Deal zu diesem Zeitpunkt rechtsverbindlich.

Sie könnten den Preis des Verkäufers für Ihr Wunschhaus überbieten. Das bedeutet, wenn Sie genug Geld haben, geben Sie ein höheres Angebot ab, als der Verkäufer bereits angenommen hat.

In England und Wales hindert Sie aus rechtlicher Sicht nichts daran, mit dem Immobilienmakler, der das Haus verkauft, Kontakt aufzunehmen und Ihr eigenes Angebot abzugeben.

Es überrascht nicht, dass der Mangel an Vorschriften oder Gesetzen in diesem Bereich Gegenstand erheblicher Debatten und Kontroversen ist.

Der Verkäufer des Hauses, das Ihnen gefällt, kann Ihr Angebot annehmen, wenn er dies wünscht.

Wenn Sie in einer deutlich besseren Position sind als der aktuelle Käufer, weil Sie beispielsweise bar bezahlen oder keine Kette haben, ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass Ihr Angebot angenommen wird.

Erwarten Sie jedoch nicht, dass alles nach Ihrem Willen verläuft.

Nicht alle Verkäufer sind bereit, andere Angebote anzunehmen und blicken möglicherweise mit Verachtung auf das Konzept des Überbietens.

Ich habe zwei Experten nach ihrer Meinung zu Ihrer Frage gefragt.

Liam Gretton meint, der Leser sollte über die moralischen Auswirkungen des Gazumping nachdenken

Liam Gretton, Inhaber von Liam Gretton Bespoke Estate Agent auf der Halbinsel Wirral, sagt: „ Jeder Immobilienmakler hat diese Frage irgendwann in seiner Karriere schon einmal gestellt bekommen, und das ist völlig verständlich, vor allem, wenn man eine Immobilie findet, in die man sich Hals über Kopf verliebt.“

Wenn für eine Immobilie die Kennzeichnung „Angebot unterbreitet“, „Verkauf vereinbart“ oder „Verkauf vorbehaltlich Vertrag“ angezeigt wird, bedeutet dies, dass der Verkäufer ein Angebot angenommen hat und beide Parteien auf den Abschluss des Verkaufs im Rahmen des rechtlichen Eigentumsübertragungsverfahrens hinarbeiten.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Verkauf in England und Wales erst nach dem Austausch der Verträge rechtsverbindlich ist.

Dies bedeutet, dass der Verkäufer weiterhin das Recht hat, andere Angebote in Betracht zu ziehen, obwohl dies verständlicherweise eine heikle Angelegenheit sein kann.

Obwohl es rechtlich zulässig ist, in dieser Phase ein Angebot abzugeben, ist es wichtig, die moralischen Auswirkungen eines solchen Überbietens zu bedenken.

Der ursprüngliche Käufer hat möglicherweise bereits viel Zeit und Geld in die Transaktion investiert und oft Tausende für Gutachten, Anwaltskosten und Hypothekenvereinbarungen ausgegeben.

Überbietung kann für diese Käufer zu echten finanziellen und emotionalen Verlusten führen.

Aus diesem Grund entscheiden sich viele Verkäufer dafür, ihre ursprüngliche Vereinbarung einzuhalten, sofern keine ernsthaften Bedenken oder Verzögerungen vorliegen.

Können Sie jetzt noch ein Angebot machen? Ja, das können Sie.

Immobilienmakler sind gesetzlich verpflichtet, alle Angebote bis zum Vertragsabschluss an den Verkäufer weiterzuleiten, sofern der Verkäufer keine anders lautenden schriftlichen Anweisungen erteilt hat.

Wenn Sie Ihre Entscheidung überdacht haben und nun fortfahren möchten, ist es am besten, den Verkaufsagenten telefonisch und per E-Mail zu kontaktieren und ihm ein klares, formelles Angebot mit Einzelheiten zu Ihrer Position vorzulegen, einschließlich der Angabe, ob Sie ein Barkäufer sind, ob Sie nicht an eine Kette gebunden sind und ob Sie grundsätzlich eine Hypothek haben.

Ein klares und gut positioniertes Angebot kann für den Verkäufer immer noch interessant sein, insbesondere wenn es Verzögerungen oder Bedenken beim aktuellen Käufer gibt.

Verkäufer ziehen möglicherweise immer noch ein neues Angebot in Betracht, die meisten werden dies jedoch sorgfältig gegen die bereits erzielten Fortschritte abwägen.

Der Makler kann Ihnen den Betrag des aktuellen Angebots nicht nennen, es sei denn, der Verkäufer hat ihm die Erlaubnis dazu erteilt.

Wenn Sie ein Angebot machen möchten, tun Sie dies mit Respekt und Transparenz. Es geht nicht darum, einen Verkauf zu verhindern, sondern eine ernsthafte Alternative anzubieten, wenn es nicht vorangeht.

Amy Reynolds, Verkaufsleiterin der Immobilienagentur Antony Roberts in Richmond, sagt: Die kurze Antwort lautet: Ja, Sie können immer noch ein Angebot machen.

Wenn eine Immobilie als „vorbehaltlich Vertrag verkauft“ gekennzeichnet ist, bedeutet dies, dass ein Angebot angenommen wurde, die Verträge jedoch noch nicht ausgetauscht wurden.

Bis zu diesem Austausch – oft mehrere Wochen später – ist der Verkauf nicht rechtsverbindlich und der Verkäufer kann noch andere Angebote in Betracht ziehen.

Wenn Sie Ihre Hausaufgaben gemacht haben und überzeugt sind, dass dies das richtige Haus ist, können Sie ein Angebot abgeben.

Diese Praxis wird als Gazumping bezeichnet – dabei akzeptiert ein Verkäufer ein höheres Angebot, nachdem er bereits vereinbart hat, an jemand anderen zu verkaufen.

Manche Verkäufer nehmen keine weiteren Angebote an, sobald sie sich auf die Bedingungen geeinigt haben, sagt Amy Reynolds

Gazumping ist in England und Wales legal, obwohl viele es als ethisch fragwürdig ansehen.

Einige Verkäufer gehen nach Vereinbarung der Bedingungen nicht mehr auf andere Angebote ein, insbesondere wenn sie bereits ein gutes Verhältnis zum Käufer aufgebaut haben oder einer Kette verpflichtet sind.

Andere würden sich vielleicht über ein höheres Angebot freuen oder es als Druckmittel nutzen, um den bestehenden Käufer zu einer Erhöhung seines Angebots zu drängen.

Wichtig ist, dass ein spätes Angebot keinen Erfolg garantiert.

Der Verkäufer könnte sich dazu entschließen, seinem ursprünglichen Käufer treu zu bleiben. Oder er könnte beide Parteien bitten, ihr bestes und endgültiges Gebot abzugeben.

Manche Käufer reagieren auf ein überbotenes Angebot mit einem vollständigen Rückzug. Es besteht also immer das Risiko, dass der Verkäufer beide Geschäfte verliert. Ein guter Makler sollte dem Verkäufer dies erklären.

Wenn Sie den Verkauf abschließen möchten, wenden Sie sich an den Makler, der den Verkauf abwickelt, und erklären Sie, dass Sie ein ernsthaftes Angebot abgeben möchten.

Machen Sie deutlich, dass Sie in diesem Fall in einer starken Position sind – je attraktiver Ihre Umstände, desto überzeugender wird Ihr Angebot sein.

Bedenken Sie jedoch, dass ein Überbieten die Situation für alle Beteiligten unangenehm machen kann.

Und wenn Sie später in einer ähnlichen Lage sind – Ihnen wurde ein Angebot gemacht, Sie warten auf den Austausch –, sollten Sie sich daran erinnern, wie es sich anfühlt, überboten zu werden.

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