Sprache auswählen

German

Down Icon

Land auswählen

France

Down Icon

Was viele Eltern nicht wissen: Sie können sich einen Teil der Kosten für das Schulessen über die Steuer erstatten lassen.

Was viele Eltern nicht wissen: Sie können sich einen Teil der Kosten für das Schulessen über die Steuer erstatten lassen.

Den meisten Eltern ist diese Steuerrückerstattung unbekannt.

Es ist eine kleine Feinheit, die nur wenige Eltern kennen. Allerdings können Sie dadurch Ihre Steuerlast drastisch reduzieren. Sofern die Steuerbehörden hierüber keine Mitteilung machen, ist die Vorgehensweise durchaus legal. Einige, wie Laurent (Name geändert), haben es vor einigen Tagen dank eines Dokuments des Rathauses herausgefunden: Es ist möglich, einen Teil der Kantinenkosten für die Kinder vom Einkommen abzuziehen.

Der 30-Jährige, Einwohner von Metz, hat in seinem persönlichen Bereich auf der Website der Gemeinde eine Übersicht der im Jahr 2024 anfallenden Ausgaben für seine Tochter abgerufen. Dies sind die Beträge, die er in seiner Steuererklärung angeben muss. Eine „nette Überraschung“ für diesen Vater, auch wenn „man ehrlich gesagt wissen muss! Es ist nicht sehr gut erklärt.“ Eine Prüfung kann jedoch zu erheblichen Einsparungen führen.

Ihre fünfjährige Tochter besucht die Mittelschule. Jeden Mittag isst sie in der Kantine. Kosten für Eltern pro Tag: 6,42 €, im Jahr also 1.027,20 €. Ein erheblicher Kostenfaktor. Einen Teil dieser Summe kann Laurent allerdings von der Steuer absetzen, nämlich 45,76 %. Ein genauer Satz, der … den Kosten für die Betreuung des Kindes während dieser außerschulischen Zeit entspricht (der Rest ist mit der Zubereitung des Essens verbunden).

Aufgrund des Alters ihrer Tochter gelten die Kantinenaufsichtskosten für Kinder unter 6 Jahren als Betreuungskosten. Die Ausgaben für diesen Posten können daher in das Feld 6GA eingetragen werden, in dem auch andere Kosten für außerschulische Aktivitäten oder Freizeitzentren eingetragen werden. Laurent kann daher in seiner Steuererklärung Ausgaben in Höhe von 470 € geltend machen, die dann von seinem zu versteuernden Einkommen abgezogen werden.

„Letztes Jahr hat mir das Rathaus eine Papierversion geschickt. Dieses Jahr nichts. Ich musste mich auf der Registrierungswebsite anmelden. Diese Zusammenfassung habe ich im Abschnitt Dokumente gefunden“, warnt Laurent jedoch. Und nicht alle Rathäuser bieten dies an. Es obliegt daher dem Steuerpflichtigen, die Berechnung selbst vorzunehmen, wobei die Gefahr besteht, dass ihm ein Fehler unterläuft.

Wie aus der Zeile hervorgeht, sind diese Ausgaben jedoch nur bis zum sechsten Geburtstag des Kindes steuerlich absetzbar. Nach diesem Alter ist eine Geltendmachung nicht mehr möglich. Ein kleiner Trick, den es schon seit einigen Jahren gibt und der für Ihre Finanzen immer gut ist, aber zu wenig bekannt ist.

L'Internaute

L'Internaute

Ähnliche Nachrichten

Alle News
Animated ArrowAnimated ArrowAnimated Arrow