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Der Entzug von Boni für ehemalige Führungskräfte der Credit Suisse war illegal

Der Entzug von Boni für ehemalige Führungskräfte der Credit Suisse war illegal
Ehemalige Bankmanager dürfen ihre Boni behalten

Ehemalige Bankmanager dürfen ihre Boni behalten

20min/Matthias Spicher

Ehemalige Führungskräfte der Credit Suisse müssen ihre Boni nicht zurückzahlen. Tatsächlich hat das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) ihre Beschwerde gegen das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) gutgeheissen, wie es am Mittwoch mitteilte .

Nach der Gewährung von Krediten durch den Bund an die Bank im März 2023 ordnete der Bundesrat über das EFD an, dass die Credit Suisse die Boni für Führungskräfte der drei obersten Führungsebenen kürzen oder streichen müsse . Eine Entscheidung, die damals nach der Ankündigung der Übernahme der Bank durch die UBS von allen Seiten gefordert wurde.

Der DFF und die UBS, die die Credit Suisse übernommen hatte, hatten argumentiert, die Kürzung oder Streichung der Boni sei gerechtfertigt, weil die betreffenden Personen den drei obersten Führungsebenen der Bank angehört hätten und somit für deren Strategie und deren völliges Scheitern verantwortlich seien.

Von dieser Entscheidung des DFF waren tausende Menschen bei der CS betroffen. Und zwölf von ihnen hatten beschlossen, beim TAF Berufung einzulegen. Das Gericht hat der Berufung stattgegeben und die Anordnung des DFF für „rechtswidrig“ erklärt. Bei den durch den DFF gekürzten Prämien handele es sich „um vom Arbeitgeber garantierte Ansprüche aus einem Arbeitsvertrag“, erläutert das TAF. „Diese vertraglichen Ansprüche sind jedoch durch die in der Bundesverfassung verankerte Eigentumsgarantie geschützt. Jede schwerwiegende Verletzung dieser Rechte bedarf einer klaren und ausdrücklichen Rechtsgrundlage“, ist er überzeugt.

Zudem hätten weder die DFF noch die UBS nachweisen können, „dass auch nur einer der zwölf betroffenen Führungskräfte durch pflichtwidriges Handeln oder Unterlassen übermässige Risiken eingegangen sei und deshalb für die finanzielle Lage der Credit Suisse verantwortlich sei“, betonte das BVGer.

Gegen seinen Entscheid kann beim Bundesgericht Berufung eingelegt werden.

20 Minutes

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