Altersteilzeit: Bald schon ab 60 Jahren möglich?

Das System der schrittweisen Altersrente, das es den Menschen ermöglicht, weniger zu arbeiten und dennoch einen Teil ihrer Rente zu beziehen, wird ab dem 1. September bis zum Alter von 60 Jahren verlängert.
Dieser Text ist ein Auszug aus der Abschrift des obigen Berichts. Klicken Sie auf das Video, um es vollständig anzusehen.
Weniger arbeiten und einen Teil ihrer Rente beziehen. Dafür hat sich diese Mitarbeiterin einer privaten Einrichtung entschieden. Mit 62 Jahren genießt sie nun etwas mehr Freizeit. „ Lange Zeit war ich beruflich zu sehr eingespannt. Und jetzt kann ich mir langsam vorstellen, wie es in ein oder zwei Jahren aussehen wird“, sagt Candida Le Pénuizix, eine Englischlehrerin, die sich schrittweise in den Ruhestand verabschiedet. Im vergangenen September entschied sie sich für den schrittweisen Ruhestand. Sie arbeitet in Teilzeit und fast drei Tage pro Woche. Ihr restliches Einkommen wird durch die Rentenkasse aufgestockt. „ Mein Mann ist seit über einem Jahr im Ruhestand, deshalb wollte ich nicht mehr so viel arbeiten, um ihn und unseren behinderten und autistischen Sohn besser unterstützen zu können“, sagt Candida.
Wie sie profitieren nur 31.000 Menschen von diesem System. Um es attraktiver zu machen, wird es bald möglich sein, es bereits ab 60 Jahren (statt wie heute ab 62 Jahren) zu nutzen, nachdem man mindestens 37,5 Jahre gearbeitet hat. Aber kann sich dieses System auf Ihr Einkommen auswirken? Nehmen wir den Fall eines Arbeitnehmers mit einem Nettogehalt von 2.596 €. Durch die Umstellung auf 60 % Beschäftigung erhält er 1.558 €. Der Rest wird von den Pensionsfonds übernommen. Aber die Rente reicht insgesamt nicht aus. Sie verlieren 314 € pro Monat. Ein weiteres Risiko, so der Experte, besteht darin, dass die Rente im tatsächlichen Ruhestand geringer ausfällt. „ Wenn ich nur bei 60 % liege, zahle ich nur 60 % ein, sodass ich einen kleinen Verlust bei der zukünftigen Rente erleide“, erklärt Emmanuel Grimaud, Gründungspräsident von Maximis Retraite. Um Altersteilzeit beantragen zu können, benötigt der Arbeitnehmer die Zustimmung seines Arbeitgebers.
Verordnung zur Festlegung des Anspruchsalters auf den schrittweisen Ruhestand auf 60 Jahre
Altersteilzeit, Rentenversicherungsstatistik
Maximis Renten
Nicht abschließende Liste
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